Schwaben – Schwerpunktaktionen der SOKO Wohnungseinbruch – Polizei zeigt Präsenz

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BY B 28 Grosskontrolle
Foto: Zwiebler/Symbolbild

Seit Anfang Oktober führen die Dienststellen des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West verstärkt gezielte Schwerpunktaktionen zur Bekämpfung des Phänomens „Wohnungseinbruch“ durch.

Diese ganzheitlichen Maßnahmen werden von der SOKO Wohnungseinbruch koordiniert und basieren auf den aktuellsten Lageerkenntnissen der Polizei. Unterstützt werden die Polizeiinspektionen dabei zeitweise von Kräften der Bereitschaftspolizei. Neben Einsatzkräften der Landespolizei werden auch regelmäßig der Zoll, die Bundespolizei und vereinzelt Einheiten aus dem benachbarten Österreich und Baden-Württemberg eingebunden. Die ganzheitlichen Kontrollen finden insbesondere entlang überregionaler Reisewege möglicher Tätergruppierungen statt. Parallel dazu werden sogenannte Attraktionsgebiete, sprich Bereiche in denen es erfahrungsgemäß vermehrt zu Wohnungseinbrüchen kommt, verstärkt bestreift. Von einem Attraktionsgebiet spricht man beispielsweise bei Wohnsiedlungen die überwiegend mit Einfamilienhäusern bebaut sind, am Ortsrand liegen und über eine überregionale Verkehrsanbindung verfügen.

Begleitet werden die uniformierten Kontrollmaßnahmen durch Einheiten in zivil, die für das polizeiliche Gegenüber unerkannt fahnden und verdächtige Wahrnehmungen überprüfen. Außerdem haben bereits in mehreren Kommunen Verteilaktionen von Präventionsflyern stattgefunden, um die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu sensibilisieren. Weitere Verteilaktionen befinden sich in Planung.

Die bei den Kontrollen bisher gewonnen Erkenntnisse werden durch die Ermittlungsgruppen der SOKO Wohnungseinbruch auf mögliche Zusammenhänge zu laufenden Ermittlungsverfahren überprüft.

Daneben konnten seit Anfang Oktober bislang 20 Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen werden, die entweder alkoholisiert waren oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Gegen elf Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, nachdem bei den Personenkontrollen Kleinmengen verbotener Substanzen, wie beispielsweise Marihuana, sichergestellt werden konnten. Aufgrund aktueller Fahndungsnotierungen konnten die Einsatzkräfte mehrere offene Haftbefehle vollstrecken und gesuchte Gegenstände sicherstellen. Dabei konnte durch Kräfte der Polizeiinspektion Fahndung Pfronten auf der BAB A7 bei Füssen u.a. auch ein Pkw beschlagnahmt werden, der nach abhandenkommen in Großbritannien international zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Fahrzeug hatte einen Zeitwert von rund 9.000 Euro. Bei den folgenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 25-jährige Fahrzeugführer aus Rumänien zur Aufenthaltsermittlung wegen Betruges ausgeschrieben war. Er war zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. In der Vergangenheit war der Mann bereits bezüglich Wohnungseinbrüchen polizeilich in Erscheinung getreten. Ein 37-jähriger Deutscher, mit Wohnsitz in Österreich, konnte einen Haftbefehl nur durch Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 1.900 Euro abwenden. Wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ermitteln die Beamten gegen neun Personen. In mehreren Fällen führten kontrollierte Personen verbotene Gegenstände bzw. Messer, die unter das Waffengesetz fallen, verbotswidrig mit sich. Zudem wurden mehrere Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, Verstößen gegen das Ausländerrecht, die Abgabenordnung, das Pflichtversicherungsgesetz und das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Unabhängig von diesen Aufgriffen hat die Polizei den Kontrolldruck und die sichtbare Präsenz in den besagten Attraktionsgebieten sowie auf den relevanten Reisewegen signifikant erhöht.