Memmingen – Körperverletzung und Widerstandshandlungen, der Sonntagmittag forderte die Polizeibeamten

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FestnahmeIn den späten Nachmittagsstunden des Sonntag, 17.09.2017, erschien ein 39-Jähriger bei seiner Mutter und griff diese im Lauf der Anwesenheit körperlich an. Auch die anwesende Schwester wurde geschlagen. Im Anschluss entfernte sich der 39-Jährige, wurde aber kurze Zeit darauf von einer Streifenbesatzung im Innenstadtbereich angetroffen. Bei der Kontrolle zeigte er sich äußerst unkooperativ, schrie laut herum und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Letztendlich musste er festgehalten werden, woraufhin er massiv auf die beiden Polizeibeamten einschlug. Einer der Beamten erhielt mehrere Faustschläge ins Gesicht, auch wurde versucht, diesen zu würgen. Der 39-Jährige konnte zu Boden gebracht und mit Unterstützung einer zweiten Streife gefesselt werden. Die beiden eingesetzten Beamten mussten ambulant ärztlich versorgt werden. Der Mann, der ebenfalls leicht verletzt wurde, musste in Gewahrsam genommen werden.
Rund eine Stunde zuvor ereignete sich in Memmingen eine weitere Widerstandshandlung. Ein 53-Jähriger befuhr mit zwei Insassen die Oberbrühlstraße in Memmingen stadtauswärts. Auf Höhe der Firma Maichenplast überquerte ein 34-Jähriger die Fahrbahn und warf einen Stein auf das fahrende Fahrzeug, welches an der A-Säule der Beifahrerseite getroffen wurde. Anschließend ergriff der 34-Jährige die Flucht in Richtung eines Lebensmittelmarktes. Der Fahrer des getroffenen Fahrzeuges nahm die Verfolgung auf und stellte den Steinewerfer auf dem Parkplatz. Hierbei kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern, welches in blutenden Gesichtern endet. Die eintreffende Streifenbesatzung musste dem 34-Jährigen Handschellen anlegen. Als er zur Dienststelle verbracht werden sollte, wehrte er sich, indem er versuchte, die Beamten zu beißen und sich aus der Fixierung zu winden. Mehrere Beamte mussten ihn in den Streifenwagen tragen. Im Anschluss wurde er in eine Arrestzelle der Polizeiinspektion verbracht, welche er durch Verstopfen der Toilette unter Wasser setzte. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet, der Gewahrsam durch einen Richter bestätigt. Da der Mann Verletzungen geltend machte, wurde er von dem vor Ort anwesenden Arzt untersucht. Augenscheinlich konnte dieser jedoch nichts feststellen.