A7 / A96 – Memmingen – Unfälle, Überholen im Baustellenbereich und Geschwindigkeit

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Polizei StoppAm Freitag, 19.05.2017, gegen 09.25 Uhr, überholte ein Richtung Ulm fahrender 47-jähriger Pkw-Fahrer auf der BAB A7 bei Heimertingen trotz Überholverbot im Baustellenbereich einen Lkw-Zug und blieb dabei mit seinem rechten Außenspiegel an einer Planen-Schnalle des Anhängers hängen. Am Pkw entstand hierdurch ein Schaden von ca. 2.500 Euro, der Lkw blieb unbeschädigt. Der 47-Jährige, in Wiesbaden wohnhafte Unfallverursacher, muss nun mit einer Bußgeldanzeige rechnen.

Ebenfalls am Freitag, 19.05.2017, gegen 19.34 Uhr, befuhr ein in Konstanz wohnhafter 18-jähriger Pkw-Lenker den rechten Fahrstreifen der BAB A96 bei Westerheim, in Richtung Lindau. Aus Unachtsamkeit kam er nach rechts von der Fahrbahn ab, prallte gegen die Schutzplanke, schleuderte von dort gegen die mittlere Betonschutzwand und kam schließlich auf dem linken Fahrstreifen zum Stehen. Der junge Mann wurde vorsorglich mit einem Rettungswagen ins Klinikum Memmingen verbracht, wo jedoch keine Verletzungen festgestellt werden konnten. Am Fahrzeug des Unfallverursachers entstand ein Schaden in Höhe von etwa 5.000 Euro und an der Leitplanke in Höhe von ca. 1.000 Euro. Der 18-Jährige musste ein Verwarnungsgeld bezahlen.

Am Freitag, 19.05.2017, um 16.11 Uhr, fuhr ein Streifenfahrzeug der Autobahnpolizei Memmingen an der Anschlussstelle Memmingen-Nord in Richtung München auf die BAB A96 auf und wurde bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von ca. 90 km/h von einem Sattelzug auf der linken Spur überholt. Anschließend überholte er noch im Baustellenbereich einen Pkw und einen anderen Sattelzug bis er schließlich auf die rechte Spur wechselte und seine Geschwindigkeit drosselte. Die Auslesung des Tachographen des 47-jährigen osteuropäischen Sattelzugführers ergab eine gefahrene Geschwindigkeit von 90 km/h. Im Baustellenbereich betrug die erlaubte Geschwindigkeit jedoch nur 60 km/h, zudem galt ein Überholverbot für Lkw. Nachdem der Mann eine Sicherheitsleistung von 130 Euro bezahlte hatte, durfte er seine Fahrt fortsetzen.