A7-Allgäu – Großkontrolle von Polizei und Zoll auf der Autobahn

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Foto: Pöppel

Eine Kontrollestelle der Polizei wurde am Mittwochnachmittag, 10.05.2017, auf der BAB A7, zwischen den Anschlussstellen Oy-Mittelberg und dem Dreieck Allgäu, eingerichtet. Unterstützt wurden die Polizeikräfte des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, von Kräften der Bereitschaftspolizei, der Schleierfahndung und des Zolls.

Um die Gefahren der Ablenkung im Straßenverkehr und der fehlender Aufmerksamkeit wieder ins Bewusstsein zu rücken, lag das Augenmerk der Kontrollen auch im Bereich Ablenkung im Straßenverkehr. Die Teilnahme am immer komplexer werdenden Straßenverkehr erfordert von jedem volle Konzentration und Aufmerksamkeit. Selbst kurze Ablenkung und vermeintlich kleine Fehler können zu schwerwiegenden Unfällen führen. Neben der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons können auch die Bedienung von Navigationsgeräten oder vermeintlich belanglose Ablenkungen, wie intensive Gespräche mit den Mitfahrern, Essen und Trinken am Steuer, vom Verkehrsgeschehen ablenken.

Durch eine vorgelagerte Radarmessung im Reinertshofer Tunnel wurde neben der Vorselektion möglicher Handyverstöße zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit überwacht. Erfreulicherweise waren die Beanstandungszahlen von Verkehrsteilnehmern, die verbotswidrig ein Mobiltelefon nutzen, gering. Ziel war es, die Verkehrsteilnehmer auch im präventiven Gespräch zu sensibilisieren und auf Gefahren durch Ablenkung hinzuweisen.

Bei den Geschwindigkeitsmessungen wurde der „Spitzenreiter“ mit 129 km/h bei erlaubten 80 km/h gemessen. Den Fahrer erwarten ein Bußgeld und ein Fahrverbot von mindestens 160 Euro und einem Monat. Zudem werden zwei Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen.

Zudem wurden neben Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auch Beanstandungen im Bereich des Schwerlastverkehrs festgestellt. Die Ladung eines Gefahrgut Lkws war unzureichend gesichert. Der 44-jährige polnische Fahrer konnte, nachdem er die Fässer ordnungsgemäß gesichert hatte und eine entsprechende Geldbuße hinterlegte, seine Fahrt fortsetzen.

Zudem ergaben die Kontrollen mehrere Fahndungstreffer von Personen, die wegen verschiedener Delikte zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben waren.

 

 

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