Neu-Ulm – Ungeladene Party-Gäste gehen auf Polizisten los und verletzen sie

-

Print Friendly, PDF & Email

Blaulicht PolizeiSamstagnacht, 06.05.2017, 03.40 Uhr, wurden zwei Polizeibeamte der Polizeiinspektion Neu-Ulm durch drei Personen tätlich angegangen und dabei auch leicht verletzt.

Während einer privaten Party eines 22-Jährigen in einer Wohnung in der Neu-Ulmer Innenstadt tauchte unerwarteter Besuch auf. Es kamen drei ungeladene Gäste zur Party. Da diese drei Personen im Alter zwischen 19 und 24 Jahren aus dem Raum Weißenhorn trotz mehrfacher Aufforderung des 22-Jährigen die Wohnung zunächst nicht verlassen wollten, wurde die Polizei Neu-Ulm verständigt. Nachdem die Personalien der Störenfriede durch die eingesetzten Beamten aufgenommen wurden, wurde ihnen ein Platzverweis ausgesprochen. Diesem kamen sie zunächst auch nach. Kurze Zeit später kehrten sie jedoch zurück. Hierbei verhielten sie sich äußerst renitent gegenüber den eingesetzten Beamten. Auf Grund dessen wurden mehrere Unterstützungsstreifen zum Einsatzort entsandt. Da die Drei trotzdem keine Einsicht zeigten und weiterhin beharrlich den Platzverweisen keine Folge leisteten, wurde ihnen die Gewahrsamnahme erklärt. Im weiteren Verlauf der Gewahrsamnahme schlug daraufhin einer der Personen unvermittelt mit seiner Faust ins Gesicht eines Beamten. Sein Bruder, welcher sich ebenfalls äußerst renitent verhielt, schlug danach während er gefesselt werden sollte, ebenfalls mit seiner Faust ins Gesicht einer eingesetzten Polizeibeamtin. Die beiden Beamten wurden dadurch leicht verletzt, konnten ihren Dienst jedoch weiter fortsetzen. Durch den Dritten Beschuldigten wurden mehrere Beleidigungen gegenüber den Beamten geäußert. Alle drei Personen standen erheblich unter Alkoholeinfluss. Auf Grund dessen wurde eine Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft bei ihnen angeordnet. Insgesamt befanden sich sieben Streifen im Einsatz. Dabei wurden auch durch das Polizeipräsidium Ulm mehrere Unterstützungsstreifen zum Einsatzort entsandt. Die drei Täter wurden nach ihrer Ausnüchterung aus dem Gewahrsam entlassen. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen mehrere Straftaten. Insbesondere wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung.