Füssen-Kaufbeuren – 73-Jährige spielt für Kripo den Köder – Enkeltrickbetrüger auf frischer Tat festgenommen

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Symbolbild

Am Donnerstag, dem 09.03.2017, gab es im Raum Kaufbeuren und im Ostallgäu insgesamt sieben erfolglose Anrufe, die auf einen versuchten Enkeltrickbetrug hindeuten.

Mehr Erfolg hatte der Anrufer dann dem Anschein nach bei einer 73-jährigen Frau aus dem nördlichen Ostallgäu. Er gab sich als ihr Enkel aus und erzählte, dass er eine Wohnung günstig ersteigert habe und jetzt schnell Bargeld benötige. Auf die Frage, wieviel Geld er bekommen könne, bot ihm die Frau 15.000 Euro an. Nach diesem Anruf vergewisserte sich die Frau aber bei ihrer Tochter und es bestätigte sich der Verdacht, dass es sich beim Anrufer definitiv nicht um den Enkel handelt.

Dafür verständigte die Frau die Polizei in Füssen und erklärte sich bereit, ihre Rolle weiter zu spielen. Bei einem weiteren Anruf sagte sie zu, dem angeblichen Enkel 15.000 Euro zu übergeben. Nach weiteren Kontrollanrufen wurde als Treffpunkt für die Geldübergabe der Bahnhof in Kaufbeuren vereinbart.

Bei der Fahrt mit ihrem Pkw nach Kaufbeuren wurde die Frau von zivilen Polizeikräften begleitet. In einem weiteren Anruf teilte der angebliche Enkel mit, dass er nun im Stau stehe und daher seinen Rechtsanwalt zur Geldübergabe schicke und schließlich wurde der Geldübergabeort in den Jordanpark verlegt. Als sich dort der angebliche Rechtsanwalt der Frau zu erkennen gibt, wird er von Zivilkräften der Polizei Füssen und der Fahndung Pfronten festgenommen.

Bei dem Geldabholer handelt es sich um einen 44-jährigen Mann aus Polen, der bei der Festnahme leicht verletzt und im Anschluss ärztlich versorgt wurde. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kempten wurde der festgenommene Täter dem Haftrichter in Kempten vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Die weiteren Ermittlungen werden von der Kriminalpolizei Kaufbeuren übernommen. Dabei wird unter anderem auch geprüft, ob ein Tatzusammenhang zu regionalen oder überregionalen Fällen von Enkeltrickbetrügereien besteht.

 

Im Falle eines Anrufes rät die Polizei:

  • Seien Sie misstrauisch wenn Verwandte oder Bekannte am Telefon Geldforderungen stellen.
  • Geben Sie keine Details zu ihren familiären und finanziellen Verhältnissen heraus.
  • Lassen Sie sich zeitlich und emotional nicht unter Druck setzen; beenden Sie das Gespräch in dem Fall.
  • Stellen Sie dem Anrufer gezielt Fragen, zum Beispiel nach dem Namen seiner Mutter, und bestehen Sie auf die Beantwortung.
  • Halten Sie unbedingt zeitnah Rücksprache mit anderen Familienangehörigen. Melden Sie derartige Anrufe sofort der Polizei. Scheuen Sie nicht davor die Notrufnummer 110 zu wählen.
  • Übergeben oder überweisen Sie keinesfalls Geld an Fremde.