Polizei weist auf den „Cheftrick“ oder „CEO-Fraud“ hin

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internet _pressefotoIm Schutzbereich des Präsidiums Schwaben Süd/West kam es heuer bereits zu mehreren Fällen des sogenannten „Cheftrick“. Nur durch Glück wurde der insgesamt geforderte Betrag von über einer Million Euro nicht ausbezahlt. Die Polizei weist örtliche Firmen auf diese Betrugsmasche hin.

Dabei sammeln die Täter jegliche Art von Informationen über das anzugreifende Unternehmen. Sie nutzen dafür alle zugänglichen Quellen wie beispielsweise Internetpräsenzen, Werbebroschüren oder Wirtschaftsberichte. Vor allem Geschäftspartner, künftige Investments und Mailerreichbarkeiten sind von Interesse. Auch Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion, Tätigkeit oder andere persönliche Details preisgeben, werden manchmal für die Betrügereien ausgekundschaftet. Jeder öffentlich zugängliche Eintrag bringt dabei die Täter näher an ihr Ziel.

Oft kommt es in einem weiteren Schritt zu einer telefonischen Kontaktaufnahme mit Mitarbeitern, wobei Internas unbemerkt abgefragt werden – beispielsweise die Abwesenheit einer Führungskraft, wobei die gesammelten Informationen später zur Vertrauensbildung genutzt werden können.
Die dann erfolgende Kontaktaufnahme via Mail weist den Mitarbeiter, oft Inhaber einer Prokura, im Namen des Chefs zu einer äußerst dringenden Überweisung an. Diese soll meist auf Konten in Asien oder osteuropäischen Staaten getätigt werden und steht in Verbindung einer vermeintlich wichtigen Geschäftsbeziehung.
Die in den Mails verwendeten Ausdrucksformen und Grafiken weisen eine Professionalität auf und sind oft gar nicht als Fälschung zu erkennen. Durch technische Manipulation können die Täter sogar die Domainbezeichnung der angegriffenen Firmen verwenden.

Sollte es zu einer Zahlung gekommen sein, ist das Geld in der Regel nicht mehr zurückzuholen. Aus diesem Grund gilt es für Unternehmen präventiv zu handeln.

Daher rät das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West:

  • Klären Sie Ihre Mitarbeiter, nicht nur die für IT-Sicherheit zuständigen, über diese Betrugsmasche auf.
  • Publizieren Sie nur das Nötigste über Ihr Unternehmen, vor allem hinsichtlich internen Strukturen und Verantwortlichkeiten.
  • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und Kontrollmechanismen ein.
  • Rückversichern Sie sich im Zweifel auf jeden Fall beim Aussteller der Anweisung; nehmen Sie dazu telefonisch Kontakt auf oder Verwenden Sie beim Verfassen einer Nachfrage per Mail nur das interne Adressbuch statt der Antwortfunktion der Software.