Memmingen – Schleierfahnder stoßen bei Rucksackkontrolle auf 250 Gramm Marihuana

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Nachdem Lindauer Schleierfahnder am vergangenen Donnerstag einen Mann mit einem Rucksack kontrollierten, stießen sie auf eine erhebliche Menge Marihuana. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft.  Gegen 21 Uhr wurde der Mann von den Fahndern am 2. Februar 2017 im Bahnhofsbereich kontrolliert, nachdem er aus einem Zug aus München ausgestiegen war. Bei der Nachschau in dessen Rucksack stießen die Lindauer Fahnder auf rund 250 Gramm Marihuana, welches er seiner Angabe nach in München erworben hatte. Die Ermittlungen bezüglich des Verkäufers, aber auch wegen des unerlaubten Besitzes wurden durch die Memminger Kriminalpolizei übernommen.  Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Memmingen wurde der Mann am vergangenen Freitag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Dieser erließ gegen den Senegalesen einen Untersuchungshaftbefehl, weswegen er sich nun in einer Justizvollzugsanstalt befindet.  Bereits gegen 18 Uhr hatten die Beamten der Schleierfahndung Lindau einen 20-jährigen Passanten kontrolliert, welcher mit rund 0,5 Gramm eine Kleinmenge Marihuana mit sich führte. Dieses wurde sichergestellt, und auch er wurde angezeigt. Nachdem Lindauer Schleierfahnder am Donnerstag, 02.02.2017, einen Mann mit einem Rucksack kontrollierten, stießen sie auf eine erhebliche Menge Marihuana. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft.

Gegen 21 Uhr wurde der Mann von den Fahndern im Bahnhofsbereich Memmingen kontrolliert, nachdem er aus einem Zug aus München ausgestiegen war. Bei der Nachschau in dessen Rucksack stießen die Lindauer Fahnder auf rund 250 Gramm Marihuana, welches er seiner Angabe nach in München erworben hatte. Die Ermittlungen bezüglich des Verkäufers, aber auch wegen des unerlaubten Besitzes wurden durch die Memminger Kriminalpolizei übernommen.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Memmingen wurde der Mann am Freitag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Dieser erließ gegen den Senegalesen einen Untersuchungshaftbefehl, weswegen er sich nun in einer Justizvollzugsanstalt befindet.