Buchloe – Überzahlungsbetrug mit Scheck – aber Betrüger betrügt Betrüger

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Polizei Blaulicht PolizistEin 61-jähriger Rentner hatte seinen fast noch neuen Mofaroller auf der Internetplattform Shpock für 1.200 Euro zum Kauf angeboten. Auf dieses Angebot meldete sich ein Unbekannter, der sich als Manfred Rank ausgab. Dieser gab an, dass er den Roller kauft und den Kaufpreis mittels Verrechnungsscheck bezahlt. Statt der 1.200 Euro war der Scheck jedoch auf 4.700 Euro ausgestellt.
Der Käufer begründete dies damit, dass er jetzt im Ausland wohnt und eine Spedition beauftragt hat, seine Sachen zusammen mit dem Roller, der noch abgeholt wird, ins Ausland zu transportieren. Der Buchloer solle deshalb das überzählige Geld in Höhe von 3.500 Euro abheben und mittels eines Bargeldtransfers an den Speditionsinhaber überweisen. Der Rentner hob zwar das Geld ab, überwies es aber nirgends hin, sondern zahlte damit Schulden ab und kaufte Heizöl und Lebensmittel ein.
Kurze Zeit später wurde er von seiner Bank darüber informiert, dass eine Prüfung ergeben habe, dass der Scheck gefälscht war und er das Geld nun an die Bank zurückzahlen muss. Da der Rentner das nicht konnte, musste er einen Kredit aufnehmen, den er nun zurückzahlen muss. Ob sich auch der Buchloer Rentner strafbar gemacht hat, weil er über das Geld verfügte, obwohl sein Roller nie abgeholt worden war, muss eine rechtliche Prüfung durch die Staatsanwaltschaft ergeben.

Die Polizei, bei der er den Sachverhalt zur Anzeige brachte, nennt diese Masche Überzahlungsbetrug. Meist sind es Täter aus dem Ausland, die sich auf Kaufangebote im Internet melden und die angebotene Ware, aber auch Dienstleistungen wie Ferienwohnungen im Vorhinein mit einem überhöht ausgestellten Scheck bezahlen. An den Gegenständen oder Dienstleistungen sind sie jedoch nie interessiert, nur an der überhöhten Summe, die auf verschiedene Weise begründet wird. Diese soll dann immer mittels Bargeldtransfer ins Ausland überwiesen werden. Bis die Banken die Scheckfälschung erkennen vergehen meist einige Tage und das Geld ist bereits ins Ausland transferiert.

Die Polizei rät daher:
– Sind sie sehr vorsichtig mit Scheckzahlungen und fragen sie sich, warum der Käufer nicht mittels normaler Überweisung bezahlt. Scheckgutschriften können von den Banken wieder storniert werden, wenn sich herausstellt, dass er gefälscht oder nicht gedeckt ist.
– Überweisen Sie niemals Geld ins Ausland oder aber mit einem Bargeldtransferdienst wie z.B. Western Union an Personen, die Sie nicht kennen. Das Geld kann bereits nach kurzer Zeit im Ausland abgehoben werden. Die Täter entkommen in aller Regel unerkannt, da sie mit falschen Ausweispapieren das Konto eröffnet bzw. sich das Geld haben auszahlen lassen.