Schneelasten und Eisplatten im Straßenverkehr sind gefährlich!

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Foto: Polizei
Foto: Polizei

Schnee- und Eisansammlungen auf Fahrzeugdächern stellen ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit dar. Die Folgen bei Nichtbeseitigung können erheblich sein. Die Polizei weist auf die Verantwortlichkeiten hin.

Derzeit wechseln sich Tau- und Frostwetter ab: Wasser, das sich auf Fahrzeugdächern oder Anhängerplanen angesammelt hat, gefriert über Nacht und löst sich tagsüber wieder. Wenn es dann als Eisplatte durch Wind- oder Fliehkrafteinwirkung vom Fahrzeug nach hinten oder auf die Seite fällt, können andere Fahrzeuge oder Fußgänger getroffen werden. Hierdurch kann eine lebensgefährliche Situation entstehen, weil dieses Eis beispielsweise die Windschutzscheibe eines Pkw wie ein Geschoss durchschlagen kann.

So kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in den vergangenen Wochen zu rund 15 Verkehrsunfällen durch abgelöstes Eis, durch die nicht nur hoher Sachschaden entstand, sondern auch zwei Personen verletzt wurden.
Folgend beispielhaft drei Verkehrsunfälle, welche die oft abstrakt wirkende Gefahr deutlich aufzeigen:

  • Am 5. Januar 2017 fuhr auf der B28 ein Pkw-Fahrer hinter einem Lkw her, von dessen Dach sich zwischen Neu-Ulm und Senden eine Eisplatte gelöst hatte. Diese prallte gegen die Windschutzscheibe des Autos und durchschlug diese teilweise. Der Fahrer des Pkw wurde dabei leicht im Gesicht verletzt.
  • Am 14. November 2016 löste sich von einem Sattelanhänger auf der A980 im Landkreis Oberallgäu eine Eisplatte, die auf einen nachfolgenden Pkw fiel. Dessen Frontscheibe wurde zertrümmert. Der Fahrer erlitt durch das splitternde Glas leichte Schnittwunden an seiner Hand. Gegen den Fahrer des Sattelzuges aus dem Landkreis Unterallgäu wird nun ermittelt.
  • Ebenfalls am 14. November 2016 fuhr auf der Staatsstraße 2025 bei Kirchheim-Tiefenried im Landkreis Unterallgäu ein Pkw, dem ein Sattelzug entgegen kam. Von ihm löste sich eine Eisplatte, welche die Windschutzscheibe des Autos stark beschädigte. Glücklicherweise wurden dessen Insassen nicht verletzt. Gegen den Fahrer des Sattelzuges aus dem Landkreis Günzburg wird nun ermittelt.

Unter anderem diese Unfälle hätten vermieden werden können, wenn die Fahrer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen werden. Denn Pkw und Lkw-Fahrer müssen sich im Rahmen der Abfahrtskontrolle davon überzeugen, dass Schnee und Eisteile entfernt sind. Andernfalls haften sie im Fall eines dadurch verursachten Unfalles. Ein Bußgeld von bis zu 120 Euro mit Punkten im Fahreignungsregister kann immer fällig werden; auch dann, wenn kein Schaden eintritt. Wurden Personen verletzt, kommt es sogar zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Unter bestimmten Umständen kann auch für den Fahrzeughalter bzw. Unternehmer eine Verpflichtung entstehen.

Während Schnee- und Eis von einem Pkw recht einfach entfernt werden kann, ist es für die Verantwortlichen im Lkw- und Kleintransporterverkehr wesentlich aufwändiger.

Tipps der Polizei:

  • Nutzen Sie möglichst überdachte Parkplätze.
  • Nehmen Sie sich die Zeit, um die gefährliche Dachlast zu entfernen – Kontrolle vor Fahrtbeginn.
  • Sollten Sie zum Besteigen des Fahrzeugaufbaus eine Leiter verwenden, denken Sie an die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften; Sie verhüten Unfälle.
  • Lässt die Ladung dies zu, können Sie bei Planenaufbauten auf die Ladefläche steigen und von innen mit einer Holzlatte oder ähnlichen Hilfsmittel gegen die Abdeckplane drücken und damit Schnee und Eis vom Aufbau herunterstoßen.
  • Informieren Sie sich über wirksame technische Hilfsmittel, die von der Nutzfahrzeugindustrie angeboten werden.