A96 – A8 – Gefahrgutkontrollen bringen erhebliche Mängel ans Licht – Polizei greift durch

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05-12-2012 polizei_schwerlastkontrolle_bab-a96_memmingen_new-facts-eu
Symbolbild

Bei Kontrollen des Gefahrguttrupps der Autobahnpolizei Memmingen wurden an unterschiedlichen Kontrollorten zahlreiche Verstöße festgestellt. Teilweise musste die Weiterfahrt den Fahrern untersagt werden.

Neben Beanstandungen bei Lenk- und Ruhezeiten, gab es auch erhebliche Mängel bei der Umsetzung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften.
Auf der BAB A96 bei Holzgünz wurde ein mit mehreren Fässern eines umweltgefährdenden Stoffes beladener rumänischer Lkw angehalten, dessen vorgeschriebene feuerbeständige Warntafel aus einer in Plastikhülle verpackten und mit Blumendraht notdürftig angebrachten Kunststofffolie bestand. Die Fässer hatte der Fahrer erst gar nicht gesichert. Notwendige DBegleitpapiere und Feuerlöscher wurden nicht mitgeführt.
Auf der BAB A8 bei Leipheim stellten die Beamten einen deutschen Sattelzug mit einen in Tanks gefüllten brennbaren und ätzenden Stoff fest. Die Fahrzeugführerin muss sich hier für abgefahrene Reifen und Geschwindigkeitsverstöße deutlich über 100 km/h verantworten. Auch gab es Mängel in der Kennzeichnung des Fahrzeugs. Ebenfalls auf der A8 musste ein bosnischer Sattelzug eine Zwangspause einlegen. Die 23 Tonnen giftige und entzündliche Ladung war nicht ausreichend gesichert. Es fehlten notwendige Kennzeichnungen und die orangefarbene Warntafel war nur notdürftig befestigt.
Bei Memmingen muss ein aus dem Unterallgäu stammender Fahrer eines mit Reinigungs- und Desinfektionsmittel beladenen Kleintransporters mit einem vierstelligen Bußgeld rechnen. Er führte notwendige Begleitpapiere und Ausrüstungsgegenstände nicht mit. Die Prüffristen für seine Feuerlöscher waren überschritten und die Bezettelung an einigen Kanistern vorschriftswidrig. In allen Fällen konnten die Fahrer erst nach Behebung der Mängel ihre Fahrt fortsetzen. Alle Verantwortlichen erwarten teils hohe Bußgelder. Die ausländischen Fahrzeugführer mussten Sicherheitsleistungen hinterlegen.