Memmingerberg – 35-Jähriger Quadrocopter am Allgäu-Airport ohne Genehmigung aufsteigen – Ordnungswidrigkeitenanzeige

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Foto: Fabian Werba
Foto: Fabian Werba

Am Freitag, 18.11.2016, wurde in den frühen Vormittagsstunde,n ein sogenannter „Quadrocopter“ (Drohne) festgestellt, welcher in circa 30 Meter Höhe in unmittelbarer Höhe des Flughafens „Allgäu Airport“ aufstieg. Gesteuert wurde das Fluggerät von einem 35-Jährigen, welcher die Umgebung filmen wollte. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Luftverkehrsgesetz, da in einem Umkreis von 1,5 Kilometer zum Flughafen der Betrieb einer sogenannten Drohne ohne Genehmigung grundsätzlich nicht möglich ist.