Wucherpreise beim Schlüsseldienst – Die Polizei Memmingen warnt vor „Abzocke“

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Schluesseldienst In den letzten Wochen kam es zu zwei Anzeigen bei der Polizei über Wucherpreise nach der Inanspruchnahme eines Schlüsseldienstes. Auch im letzten Jahr wurden bereits ähnliche Vorfälle angezeigt, die zu Ermittlungsverfahren wegen Wucher führten.

Die Geschädigten befinden sich meistens in einer Situation, die schnelle Hilfe erfordert, da sie aus verschiedensten Gründen nicht mehr in die eigene Wohnung gelangen. Ein Anruf bei einem Schlüsseldienst ist da häufig die einzige Lösung. Wenn allerdings – wie in den zwei angezeigten Fällen – die Preise für die erbrachte Leistung in einem auffälligen Missverhältnis steht, kann das den Tatbestand des strafbaren „Wucher“ erfüllen. Die Schlüsseldienste verlangten in den vorliegenden Fällen zwischen 230 und 370 Euro für das Öffnen der Haustüre.

Auch wenn die Dunkelziffer – also die der Polizei nicht gemeldeten Vorfälle – höher sein dürfte, ist festzuhalten, dass nur einzelne Dienstleister „Wucher-Preise“ verlangen und es sich bei der Mehrheit um seriöse Anbieter handelt.

Die Polizei rät daher zu Verhaltensweisen, die dem kriminellen Vorgehen entgegenwirken:

– Vereinbaren Sie wenn möglich vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung einen Festpreis und verlangen sie eine Rechnung

– Bitten Sie einen Zeugen, bei der Durchführung der Türöffnung mit anwesend zu sein

– Melden Sie bei entsprechenden Zweifel den Vorfall der Polizei