Die Fussballeuropameisterschaft naht und die Polizei mahnt zur Besonnenheit

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Public Viewing 2016 Europameisterschaft Fussball

Hier eininge Hinweise der Polizei zur Fussball-Europameisterschaft:

Public-Viewing

Die Bundesregierung, sprich der Gesetzgeber, hat für die Dauer der Fussball-Europameisterschaft die Lärmschutzverordnung gelockert, was den Kommunen die Aufhebung der üblichen Lärmschutzzeiten ermöglicht. Demnach können öffentliche Übertragungen auch nach 22 Uhr stattfinden.
Sofern Spiele im Haus, Garten oder Balkon verfolgt werden – also nicht bei öffentlichen Übertragungen – gilt nach wie vor die festgelegte Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Im Einzelfall sind auch Hausordnungen zu beachten. Aber auch außerhalb dieser Nachtruhe darf grundsätzlich nicht mit Hilfsmitteln wie beispielsweise Vuvuzelas oder Tröten unzumutbarer Lärm gemacht werden.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, rät die Polizei zur Absprache mit den Nachbarn, wenn die Grillfeier im Garten mit Fußballübertragung die Ruhe Anderer beeinträchtigen kann. Gegenseitige Rücksichtnahme kann so manchen Zwist vermeiden.

Autokorso

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Foto: Pöppel

Sie sind grundsätzlich Erlaubnispflichtig, können aber bei spontaner Durchführung von der Polizei im Einzelfall unter Festlegung von Auflagen toleriert werden. Dies hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit die Sicherheit von Personen oder Sachen oder die Nachtruhe in Gefahr sind. Es gelten immer die Vorschriften der Straßenverkehrsgesetze. Notfalls werden die Fahrzeugschlangen durch die Polizei untersagt.

Auf gar keinen Fall toleriert werden beispielsweise Alkohol am Steuer, die Missachtung roter Ampeln oder Verletzung der Vorfahrtsvorschriften. Straftaten, grobe Verkehrsverstöße und Gefährdungen werden auch trotz Feierlaune von der Polizei konsequent verfolgt.
Schon alleine im Interesse der eigenen Gesundheit muss es selbstverständlich sein, dass sich die Fahrzeuginsassen während der Fahrt nicht aus dem Fenster oder Schiebedach lehnen dürfen, oder sich gar auf die Motorhaube zu setzen. Auch bei Schrittgeschwindigkeit kann dies zu Verletzungen führen. Abgesehen davon kann dies auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Alle Fahrzeugnutzer müssen auch Fußgänger beachten, die sich oft ebenfalls unter die feiernden Autofahrer mischen. Hier ist Rücksichtnahme und Vorsicht gefragt. Das beliebte Fahnenschwingen aus dem fahrenden Auto heraus kann Fußgänger verletzen und wird deshalb unterbunden.