Rettungshubschrauber können am Klinkum Memmingen landen – Sondergenehmigung beantragt

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Symbolbild

Die Europäische Union hat 2014 eine einheitliche Verordnung erlassen für den Betrieb von kommerziellen Hubschraubern (EU-Verordnung 965/2012) und enthält ausdrücklich Ausnahmen für Rettungshubschrauber. Die Beschaffenheit von Landeplätzen und ihre Nutzungsbeschränkung, z.B. bei der Zahl der Starts und Landungen, werden von dieser Verordnung nicht geregelt, sondern sind eine Angelegenheit der deutschen Behörden.

Das Klinikum Memmingen hat nun beim Luftamt Südbayern eine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach des Klinikums Memmingen beantragt. Das Verfahren soll Mitte März 2015 starten und kann bis zu acht Monaten andauern. Die EU-Verordnung hat die Sicherheitsstandards für Hubschrauberlandeplätze verbessert und erweitert. Experten sind zu dem Entschluss gekommen, dass ein runder Hubschrauberlandeplatz ein größeres Unfallrisiko birgt, wie ein viereckiger. Ebenso soll die Feuerlöschtechnik verbessert werden und zusätzliche Rettungswege vorgesehen werden. Das Klinkum Memmingen hat im Antrag auf die Sondergenehmigung vorgeschlagen, das viereckig auf der Plattform mit Lichtern dazustellen. Ebenso sollen die Feuerlöscheinrichtungen erweitert werden und ein zweiter Fluchtweg für den Notfall geschaffen werden.

Die Europäische Union legt Wert auf die Klarstellung, dass die Luftrettung nicht durch die EU-Verordnung gefährdet war oder ist. Nach wie vor sind auf dem Memminger Klinikumsdach die Rettungshubschrauber gelandet und werden auch weiterhin landen (hier).