Ochsenhausen/Ummendorf/Biberach/Kirchdorf – Polizei hält Promillefahrer an – Bei Alkoholkontrollen fielen am Wochenende mehrere Fahrer negativ auf

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Dont drink and driveDie Polizei begleitet die Fasnetszeit wieder mit Verkehrskontrollen, damit die Besucher von Veranstaltungen und Umzügen sicher nach Hause kommen. Während die allermeisten Fahrer Verantwortung zeigten und nüchtern blieben, gab es aber auch einzelne Fahrzeuglenker, die sich nicht daran hielten. Samstagnacht war dies bei einem Pkw-Lenker in der Biberacher Straße in Ochsenhausen der Fall. Der 49-Jährige hatte rund 2 Promille. Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein des Mannes und schickt diesen mit einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft. Mit einem hohen Bußgeld und einem Fahrverbot muss ein 53-jähriger rechnen, der am Sonntagnachmittag in Ummendorf von der Polizei angehalten worden ist. Ebenso ein 24-Jähriger, der am frühen Sonntagmorgen in der Königsbergallee in Biberach in eine Kontrollstelle der Polizei fuhr. Bußgeld und Fahrverbot kommen auch auf einen 23-Jährigen zu, der in der Nacht zum Sonntag in der Poststraße in Ochsenhausen angehalten wurde. In Kirchdorf traf dies am Samstagabend auf einen 50-jährigen Autofahrer zu.

Die Polizei rät: So behält man den Führerschein

Um Alkoholunfälle mit verletzten oder gar getöteten Menschen möglichst zu verhindern und das Problembewusstsein in der Bevölkerung zu stärken führt die Polizei auch in diesem Jahr verstärkt Kontrollen durch. Wer sich dennoch unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt riskiert hohe Strafen, Punkte und ein Fahrverbot oder sogar den Verlust des Führerscheins. Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht begeht eine Straftat und muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Dafür reicht auch schon ein kleiner Sachschaden.

Ein häufiger Irrglaube ist, dass einem unterhalb der 0,5-Promille-Grenze nichts passieren kann. Dies ist nicht richtig. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt eine 0,0 Promille Grenze. Auch sonst sind ab 0,5 Promille zwar sehr empfindliche Strafen sicher, allerdings reichen auch 0,3 Promille unter Umständen aus um den Führerschein zu verlieren. Nämlich dann, wenn der Fahrer ein Verhalten zeigt, welches auf seine Fahruntüchtigkeit schließen lässt. Und dieser Wert ist schnell erreicht.

Das Polizeipräsidium Ulm rät daher: „Kümmern Sie sich bereits im Vorfeld um die Frage, wie der Heimweg bewältigt wird. Hierfür sind besonders Bahn, Bus und Taxi geeignet.“ Der gleiche Ratschlag gelte auch für den nächsten Morgen. Restalkohol im Körper kann dann immer noch zur Fahruntüchtigkeit führen.