Memmingen – Raubüberfall und sexuelle Belästigung frei erfunden – 180 Stunden Ermittlungen der Kripo

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Symbolfoto

 

UPDATE, 18.07.2018

Am 10.04.2017 wurde gegen die damals 35-Jährige und eine Mitangeklagte vor dem Amtsgericht in Kaufbeuren verhandelt. Beide wurden von den Vorwürfen der Anklageschrift freigesprochen. Für das Gericht konnte der Sachverhalt nicht zur vollständigen Überzeugung nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil des Amtsgerichtes Kaufbeuren in Berufung vor dem Landgericht Kempten. Bei der Verhandlung am 05.12.2017 wurde der Freispruch durch die Kammer aufrecht erhalten und bestätigt.


180 Stunden Ermittlungsarbeit musste die Kriminalpolizei Memmingen in einer Raubgeschichte aufwenden, um am Ende festzustellen, dass alles erlogen war. Eine 35-jährige Frau aus dem Ostallgäu brachte am Montag, 11.01.2016, einen Raubüberfall bei der Polizei zur Anzeige. Nach ihren Angaben wurde die 35-Jährige am Montagmorgen, gegen 9.30 Uhr, von einer Gruppe Ausländer angegangen, sexuell genötigt und bedrängt. Kurz danach stellte sie fest, dass ihr ein größerer Bargeldbetrag entwendet wurde und auch ihr Handy fehlt. Das zuständige Fachabteilung bei der Kripo hatte die Ermittlungen in dem Fall umgehend aufgenommen und eine entsprechende Fahndung veranlasst.

Bei den Vernehmungen der angeblich Geschädigten stellten sich immer wieder Widersprüche heraus. Die ermittelnden Beamten gehen nun von einer erfundenen Geschichte aus. Gegen die 35-Jährige wurde ein Strafverfahren eingeleitet wegen vortäuschen einer Straftat. Ebenfalls wird von der Polizeibehörde geprüft, ob ihr die Kosten für die 180 Stunden Ermittlungseinsatz auferlegt werden können.

Quelle: www.mm-zeitung-online.de

Hier nun die offizielle Polizeimeldung

Letzte Woche am 11.01.2016 wurde bei der Polizei eine vermeintliche Raubtat zur Anzeige gebracht, welche sich an diesem Tag gegen 09.30 Uhr in Memmingen zugetragen haben soll. Umfangreiche Ermittlungen führten dazu, dass gegen die Anzeigenerstatterin nun wegen dem Vortäuschen einer Straftat ermittelt wird.
Eine 35-Jährige aus dem Landkreis Ostallgäu schilderte gegenüber der Polizei, dass sie von einer Gruppe nicht deutschsprechender Täter festgehalten, mit einem Messer bedroht und geschlagen wurde. Der vermeintliche Haupttäter habe die Frau zudem unsittlich berührt Sie konnte sich losreißen, musste aber im Nachgang feststellen, dass ihr ein hoher Bargeldbetrag und ein Mobiltelefon entwendet wurden.

Umgehend führte die Kriminalpolizei Memmingen umfangreiche Ermittlungen durch. Dabei stellten die Ermittler Unstimmigkeiten im Tatablauf fest, die sie stutzig machten. Im Fortgang der Ermittlungen wurden Erkenntnisse gewonnen, die ergaben, dass die Tat in der geschilderten Form nicht stattgefunden haben kann. Gegen die Frau wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Die Hintergründe des Verhaltens der Frau sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

„Kapitaldelikte sind mit einem immensen Ermittlungsaufwand verbunden“, so Kriminaloberrat Wolfgang Sauter, Leiter der KPI Memmingen. „Kurzfristig müssen Ermittlungen in anderen Fällen zurückstehen. Wenn dieser Aufwand dann nicht gerechtfertigt ist, so ist das besonders bitter.“

„Das Vortäuschen einer Straftat ist keine Kavalierdelikt sondern eine schwere Straftat, da hier der Rechtsstaat in seiner Arbeit massiv behindert wird.“, so Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Ebert, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen. „Die Tat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.“

Durch die bisherige Sachbearbeitung waren über 180 Stunden an Ermittlungsarbeit erforderlich. Neben dem Strafverfahren, welches eingeleitet wurde, wird auch eine Kostenerhebung, die bis zu 10.000 Euro betragen kann, geprüft.