Vermisste Celestine W. in Frankreich in Obhut genommen

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polizist-76Die französische Polizei konnte die seit April 2013 vermisste Celestine W. in Obhut nehmen. Sie war mit ihren Eltern unterwegs, die für sie aber kein Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzen.

Die damals 12-Jährige wurde von ihren Betreuern bei der Polizei als vermisst gemeldet, weil sie am Abend des 11. April 2013 nicht in ihre Wohngruppe in Kempten/Allgäu zurückkehrte. Auch wenn ihr Aufenthaltsort durch die Polizei zunächst nicht ermittelt werden konnte, kristallisierte sich bald heraus, dass ihre Eltern die 12-Jährige zu sich zurückgeholt hatten, obwohl ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht behördlich entzogen war.
Während Celestine im Schengenraum zur Vermissung ausgeschrieben wurde, leitete die Kemptener Staatsanwaltschaft gegen die 52 und 54 Jahre alten Eltern ein Ermittlungsverfahren wegen Entziehung Minderjähriger ein, und schrieb diese zur Aufenthaltsermittlung aus. Dieses Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Am vergangenen Sonntag wurde die Familie durch Beamte der französischen Gendarmerie in Südfrankreich (Region Languedoc-Roussillon-Midi-Pyrénées) angetroffen und kontrolliert. Aufgrund der vorliegenden Vermisstenfahndung nahmen sie die zwischenzeitlich 15-Jährige in Obhut. Der Vormund kümmert sich nun um Celestines Rückführung nach Deutschland.