Sonthofen – Zwei Jugendliche auf Abwegen

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Foto: Symbolfoto

Am Dienstag, 06.10.2015, in den frühen Nachstunden, wurde der Polizei Sonthofen eine Verkehrsunfallflucht im Weiherkopfweg in Sonthofen, Lkrs. Oberallgäu, mitgeteilt. Dort wurde ein silberner Peugeot an der vorderen Stoßstange beschädigt. Der Verursacher fuhr davon und hinterließ einen Schaden von 500 Euro. Bei der Tatortüberprüfung fiel ein in der Nähe ohne Kennzeichen stehender roter VW Lupo auf, welcher einen dazu passenden Schaden aufwies. Über einen Hinweis konnte ein 16-jähriger Jugendlicher als Fahrer ermittelt werden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Durchsuchung der Wohnung mit Feststellung der Fahrereigenschaft durchgeführt. Im Beisein der Eltern war der junge Mann im Zuge dieser Maßnahme geständig und belastete wiederum einen 15-jährigen Freund mit weiteren Straftaten. Und so stellt sich der bisherige Sachverhalt nach Abschluss der Ermittlungen dar:

Der 15-Jährige hatte an diesem Tag bei einem Händler einen nicht zugelassenen Schrott-Pkw gekauft und auf dem Firmengelände auch gleich Probe gefahren. Anschließend gab er seinem Freund zwei Kennzeichen, die er bereits Ende Juni in Sonthofen entwendet hatte und stiftete ihn an, diese an dem Fahrzeug anzubringen und damit nach Hause zu fahren, was dieser auch tat. Beim Einparken vor dem Haus touchierte dann der 16-Jährige den dort abgestellten Pkw. Anschließend schraubten die beiden Jugendlichen die Kennzeichen wieder ab und entfernten sich.

Nachdem beide Täter bei den Eltern angetroffen werden konnten, gab der Unfallfahrer an, dass sein Freund bereits in der Vergangenheit des Öfteren mit Autos unterwegs war. Da beide Personen altersbedingt noch nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind, werden diesbezüglich Anzeigen erstellt. Der Jüngere wird zudem wegen des begangenen Kennzeichendiebstahls und Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, der Ältere wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Urkundenfälschung und diverser Delikte im Zusammenhang mit dem Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeugs angezeigt. Inwieweit der Fahrzeughändler belangt wird, werden die weiteren Ermittlungen ergeben.