Senden – Polizei hebt Diebslager aus

-

Print Friendly, PDF & Email

Festnahme150Der Polizei Senden gelang ein schneller Ermittlungserfolg bei der Aufklärung eines schadensträchtigen Diebstahls, an dessen Ende sogar noch weitere Diebstahlshandlungen geklärt werden konnten.

Wie bereits Donnerstag Morgen, 16.07.2015, mitgeteilt, wurden am Mittwoch, 15.07.2015, aus einer Außenauslage eines Gartencenters in Senden, Lkrs. Neu-Ulm, Waren im Gesamtwert von über 1.600 Euro entwendet. Bei dem Diebesgut handelte es sich um Grillutensilien und Gartenmöbel für Kinder, die gleich in mehrfacher Ausfertigung mitgenommen wurden. Vom Täter war bis zu diesem Zeitpunkt nur bekannt, dass es sich um einen Mann im Alter von etwa 40 Jahren handeln sollte.

Aufgrund der Menge der geklauten Ware, hatte die Polizei schnell den Verdacht, dass der Täter sie weiterverkaufen könnte. Donnerstag Morgen wurde deshalb der Flohmarkt in Senden von einer Zivilstreife der Polizei Senden überprüft. Die aufmerksamen Beamten hatten Glück und trafen dort einen Mann an, der vier noch originalverpackte Kindergartenmöbel, die offensichtlich von dem Diebstahl stammten, anbot. Bei dem Verkäufer handelte es sich um einen amtsbekannten 37-Jährigen mit Wohnsitz in Ulm/Donau. Den Vorwurf des Diebstahls wies er weit von sich, er wollte die Waren seinerseits auf einem Flohmarkt in Ulm erworben haben.

In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Memmingen wurde danach seine Wohnung durchsucht. Dabei wurde jedoch nichts Verdächtiges gefunden, doch den Beamten war bekannt, dass er darüber hinaus noch eine Lagerhalle im Neu-Ulmer Stadtgebiet angemietet hatte. Die Durchsuchung dieser Halle brachte dann den Erfolg. Es kam ein regelrechtes Diebeslager zum Vorschein. So wurde nicht nur das restliche Diebesgut aus dem gestrigen Diebstahl aufgefunden, sondern auch weitere Artikel, die aus Diebstählen aus Fachgeschäften in Neu-Ulm und Senden stammten. Insgesamt wurden Waren im Wert von über 3.000 Euro sichergestellt. Der Täter räumt mittlerweile einige der Diebstähle ein. Ob er allein handelte oder Mittäter hatte, muss noch geklärt werden.