Senden – Anbringen von Visitenkarten mit Werbeaufdruck an Pkw

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Foto: Symbolfoto

Am vergangenen Wochenende wurden in Senden/Aufheim, Lkrs. Neu-Ulm, an zahlreichen parkenden Pkw die bekannten Visitenkarten mit den Werbeaufdrucken eines Gebrauchtwagenhandels angebracht.

Nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz stellt jedoch diese Form der Werbung, wenn sie auf öffentlichen Straßen stattfindet, eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, weil sie rein eigenen, gewerblichen Zwecken dient und somit über den Gemeingebrauch hinausgeht.
Der Gebrauchtwagenhändler hätte vor dem Verteilen der Karten eine gemeindliche Erlaubnis einholen müssen, die er nicht besaß. Gegen ihn wird deshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welches durch das Landratsamt mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.