Verbot der niederländischen Rockergruppierung „Saturdarah Maluku MC“

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SEK1Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat am Dienstag, 24.02.2015, dem niederländischen Verein „Satudarah Maluku MC“ jede Tätigkeit im Inland untersagt und die deutschen Teilorganisationen des Vereins verboten. Die Verbotsverfügung wurde zugestellt. Seit Dienstag, 6.00 Uhr, laufen in fünf Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachen und Bremen) Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen gegen Mitglieder der deutschen Teilorganisationen des „Satudarah Maluku MC“.

Das Verbot stützt sich auf § 3 Absatz 1 des VereinsG, da Zweck und Tätigkeit des Vereins „Satudarah Maluku MC“ einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland den Strafgesetzen zuwider laufen. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus.