Kleinkötz/Breitenthal – Großbrand und Feuer in Heizungsanlage

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Zu zwei Bränden mussten am Donnerstag, 12.02.2015, Feuerwehren und Polizei im Landkreis Günzburg ausrücken.

BYBrandKleinkötz Autowerkstatt
Foto: Zwiebler

Der erste Brand ereignete sich bereits in den Morgenstunden kurz vor 9.00 Uhr in Kleinkötz. Betroffen von dem Feuer war eine Autowerkstatt. Beim Eintreffen der Streife brannte der Bereich der Autowerkstätte bereits lichterloh. Trotz des Einsatzes der Feuerwehren Günzburg, Kleinkötz, Großkötz, Denzingen, Ichenhausen und Deffingen griff das Feuer auf ein angrenzendes Wohngebäude über. Der 58-jährige Betreiber der Werkstätte sowie seine Frau hatten sich bereits zuvor in Sicherheit gebracht. Da die anderen Familienmitglieder zu diesem Zeitpunkt sich nicht im Haus aufhielten, wurde niemand verletzt. Aufgrund der in der Werkstatt gelagerten Stoffe, darunter auch Altreifen kam es zu einer starken Rauchentwicklung. Da davon ausgegangen werden musste, dass der Rauch giftige Stoffe enthält, wurde die Bevölkerung in dem Bereich aufgefordert Fenster und Türen geschlossen zu halten. Kurz vor 10 Uhr war der Brand soweit abgelöscht, dass im weiteren Verlauf die Warnmeldung wiederrufen werden konnte. Der Brandschaden an der primär betroffenen Werkstatt, dem angrenzenden Wohnhaus sowie den umstehenden Fahrzeugen wird auf rund 150.000 Euro geschätzt. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden von der Kripo Neu-Ulm übernommen. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen steht eine fahrlässige Brandstiftung in Zusammenhang mit Schweißarbeiten im Raum. -> hier zum Hauptbericht <-

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Foto: Weiss

Der zweite Brand wurde der Polizei gegen 14.20 Uhr mitgeteilt. Bei dem Brand in Breitenthal sollte es sich gemäß der Erstmitteilung um einen Dachstuhlbrand handeln. Tatsächlich konnte beim Eintreffen der Einsatzkräfte eine starke Rauchentwicklung aus allen Fenstern im Obergeschoss des Einfamilienhauses festgestellt werden. Recht schnell konnten die Feuerwehren, die unter anderem aus Krumbach und Thannhausen herbeigeeilt waren, Entwarnung geben. Bei dem Brand handelte es sich um einen Heizungsbrand der auf einer vergleichsweise geringen Fläche den Boden verkohlte. Aufgrund der Verrußung der Räumlichkeiten beträgt der Schaden dennoch rund 50.000 Euro. Auch in diesem Fall steht eine fahrlässige Brandstiftung im Raum.