Neu-Ulm – Staffordshire Terrier von Behörden beschlagnahmt

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Foto: Symbolfoto

Über mehrere Hände gelangte eine Staffordshire Terrierhündin zu einer 35-Jahre alten Frau aus Neu-Ulm, die eine für die Haltung des Tieres erforderliche Genehmigung nicht besaß.

Die Hunderasse fällt unter die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, was grundsätzlich eine behördliche Genehmigung notwendig macht. Als der ursprüngliche Hundehalter in die USA auswanderte, gab er die heute 19 Monate alte reinrassige Hündin zur vorübergehenden Pflege nach Nersingen, von wo aus der Terrier nach Neu-Ulm weiter gegeben wurde. Da die letzte Besitzerin den Vierbeiner trotz behördlicher Aufforderung nicht heraus gab, wurde die Hündin am Montag Morgen, 26.01.2015, durch Beamte der Stadt Neu-Ulm in Zusammenarbeit mit der Polizei Neu-Ulm beschlagnahmt und in die Obhut des Ulmer Tierheims übergeben.

Die Frau erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem bayerischen Landesstraf-und Verordnungsgesetz (hier weitere Hinweise zur Haltung).