Buchloe – Gefährdung des Verkehrs durch überfahrenes Wild

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Foto: CosmosDirekt
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Immer wieder kommt es vor, dass Wild, am häufigsten hier Rehe, von Kraftfahrzeugen erfasst und dabei verletzt oder getötet werden. Bleibt das Tier dann auf der Fahrbahn liegen, ist der Verursacher nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, es von der Straße zu entfernen. Ist ihm das nicht möglich, muss er die Unfallstelle entsprechend absichern, z.B. mit dem Warndreieck und der Warnweste, so dass andere Verkehrsteilnehmern auch bei Dunkelheit das Hindernis erkennen können. Außerdem ist unverzüglich die Polizei oder der Jagdpächter zu verständigen.
Übrigens schreibt auch das Bayerische Jagdgesetz vor, dass verletztes oder getötetes Schalenwild unverzüglich dem Jagdpächter oder der Polizei zu melden ist. Da in den vergangenen Tagen zwei Pkw-Fahrer im Bereich der Polizeiinspektion Buchloe in der Nacht ein Reh, bzw. ein Wildschwein überfuhren und einfach auf der Straße liegen ließen wird gegen diese ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie müssen mit einer Geldbuße von 60 Euro, sowie einen Punkt in Flensburg rechnen.