Füssen – Mutmaßliche Bedrohungslage – Sondereinsatzkommando stürmt Haus

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Foto: Bringezu

Mehrere WhatsApp Nachrichten lösten am Freitagspätnachmittag, 14.11.2014, einen größeren Einsatz der Polizei aus, der bis tief in die Nacht andauerte.
Gegen 18.30 Uhr erschien ein Mann auf der Füssener Polizeiinspektion und teilte mit, dass ihm seine Ex-Freundin kürzlich Nachrichten geschickt habe, wonach sie Angst vor ihrem neuen Freund habe. Aufgrund weiterer Nachrichten der 24-Jährigen, die der Mitteiler im Verlauf des Abends erhielt, musste davon ausgegangen werden, dass der Mann über mehrere Schusswaffen verfügt. Zudem stand im Raum, dass er die junge Frau in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus festhält und bedroht für den Fall, dass sie gehen würde.

Da die ersten Ermittlungen bestätigt hatten, dass sich der 30-jährige Deutsche zusammen mit seiner 24-jährigen Freundin und deren drei jährigem Kind in der Mietwohnung befanden, wurde die Verhandlungsgruppe des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West aufgerufen und Spezialeinsatzkommando (SEK) aus München alarmiert.

Gegen 2 Uhr erfolgte der Zugriff der Spezialeinheiten. Der von den Beamten überraschte 30-Jährige, der bereits wegen einem Körperverletzungsdelikt zum Nachteil einer ehemaligen Freundin von ihm polizeilich bekannt war, konnte ohne Widerstand festgenommen werden. Aufgrund der Verfassung der 24-Jährigen wurde diese kurzfristig vom bereit stehenden Rettungsdienst versorgt. Im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung wurden, wie es in den WhatsApp Nachrichten mitgeteilt worden war, fünf Kurz- und eine Langwaffe aufgefunden. Bei sämtlichen Waffen handelte es sich jedoch um Spielzeugwaffen aus Kunststoff. Die weiteren Ermittlungen, die vom Kriminaldauerdienst Memmingen (KDD) übernommen wurden, ergaben schnell, dass keine konkrete Bedrohungslage vorlag. Vielmehr waren von dem 30-Jährigen aus Angst, dass sich seine neue Freundin von ihm trennen könnte, unüberlegte Aussagen getroffen worden, welche diese wiederum in ihren Nachrichten weitergegeben hatte.

Während die Spielzeugwaffen als Beweismittel bei der Polizei blieben, konnte der Mann nach seiner Beschuldigtenvernehmung wieder zu seiner Freundin zurückkehren.

 

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