A7-Memmingen – Lkw-Fahrer eines Landschaftsgärtners nimmt Vorschriften auf die leichte Schulter – zahlreiche Anzeigen

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11-10-2014-ostallgaeu-a7-fuessen-tunnel-katastrophenschutz-feuerwehr-rettungsdienst-polizei-unfall-brand-bringezu-poeppel-new-facts-eu20141011_0075Bei der Kontrolle eines Lkw mit Anhänger einer Landschaftsgärtnerei auf der BAB A7 wurden am Donnerstag Nachmittag, 13.11.2014, zahlreiche Verstöße festgestellt.

So fuhr der polnische Fahrzeugführer ohne die vorgeschriebene Fahrerkarte zur elektronischen Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten. Das Prüfdatum des Kontrollgerätes (Fahrtenschreiber) war bereits um sechs Jahre überschritten. Die Ladung auf dem Lkw bestand aus Sand und Schotter und lose daraufliegenden Kantensteinen aus Beton, die gänzlich ungesichert waren. Nur mit Glück waren diese nicht von der Ladefläche gefallen. Im Anhänger wurde neben einem Bagger auch Gefahrgut (Dieselkraftstoff) transportiert, das ebenfalls ungesichert war. Da zudem der Verdacht bestand, dass die Fahrzeugkombination überladen war, wurde diese mittels Radlastwaage verwogen. Dabei wurden erhebliche Gewichtsüberschreitungen festgestellt. Der Lkw wog elf statt 7,5 Tonnen. Die Antriebsachse war um mehr als 40% überladen. Die Anhängelast (zulässig waren 3,5 Tonnen) war sogar um 171% überschritten (mehr als 9,5 Tonnen).

Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Es wurde ein Umladen und eine passende Zugmaschine für den Anhänger angeordnet. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld von über 1.000 Euro. Daneben erwarten den Fahrzeughalter und auch den verantwortlichen Vorarbeiter Anzeigen wegen Verstöße gegen diverse Rechtsvorschriften (ADR, StVZO u.a.)