Allgäu – Anfangsverdacht mit Folgen – Umfangreiche Durchsuchungsaktion im Rauschgiftmilieu

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drogenschnelltest-polizei-poeppel-new-facts-euEin Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz mit insgesamt 26 Beschuldigten endete am Donnerstag Vormittag, 23.10.2014, mit einer Durchsuchungsaktion von 17 Objekten.
Auslöser der Ermittlungen war ein Einsatz der Polizeiinspektion Oberstdorf bei der eine „Raucherrunde“ von mehreren Betäubungsmittelkonsumenten angetroffen wurde. Bei diesem Einsatz konnten bei einem einschlägig bekannten 21-jährigen Schüler über 30 g Haschisch sowie diverse für den Konsum benötigte Utensilien sichergestellt werden. Im Rahmen der von der Kripo Kempten durchgeführten Folgeermittlungen ergaben sich Verdachtsmomente gegen 25 weitere Personen vom Jugendlichen bis zum Erwachsenen, im Alter von 17 bis 34 Jahren, wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Bei fünf Personen besteht zudem zwischenzeitlich der Verdacht, dass sie als Kleindealer tätig waren.

Nachdem auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten durch das zuständige Amtsgericht die Durchsuchungsbeschlüsse erlassen worden waren, kam es am Donnerstag in den Morgenstunden zur zeitgleichen Durchsuchung der 17 Objekte. An der Durchsuchungsaktion waren neben zahlreichen Kräften der Kripo Kempten auch mehrere Diensthundeführer mit ihren Rauschgifthunden sowie Kräfte der Bereitschaftspolizei beteiligt.

Im Rahmen der Aktion wurde bei den Durchsuchungen in Oberstdorf, Sonthofen, Oberstaufen, Kempten und Hawangen eine geringe Menge Kokain und Ecstasy, ca. 50g Amphetamin, ca. 25g Marihuana, sowie 70g eines Hanf Produktes bei dem noch unklar ist ob es THC haltig ist, sowie zahlreiche Utensilien die für den Konsum der Betäubungsmittel verwendet worden sind, aufgefunden und sichergestellt.

Wie bei entsprechenden Verfahren üblich stellt die Durchsuchung den Abschluss der Ermittlungen dar. Wesentlicher Bestandteil der nun folgenden Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz sind die bereits vor der Durchsuchung bekannten Erkenntnisse zu den über Monate hinweg bestehenden „Geschäftsbeziehungen“ zwischen den Beschuldigten die in der Summe größere Rauschgiftmengen zum Gegenstand haben.