Kempten – Der Besitz von 1,8 kg Kokain, Vergewaltigung und Körperverletzung – das beinhaltet die Anklageschrift gegen den 53-jährigen Kriminalbeamten

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kokain spiegel

Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Ermittlungen im Fall des 53-jährigen Kriminalbeamten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten/Allgäu abgeschlossen. Dem angeklakten Beamten und seinem Verteidiger wurde in der vergangenen Woche die Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft zugegestellt.

Die Anklage wirft dem Polizisten den unerlaubten Besitz von 1,8 Kiologramm Kokain vor, gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung seiner Ehefrau sowie Fahren unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss.

Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch die Anzeige der Ehefrau in der Nacht vom 14. auf den 15.02.2014. Auf Grund der Angaben der Ehefrau kam es auch zur Durchsuchung der Diensträume am 15.02.2014 des Angeklagten Polizisten. Hier wurden die 1,8 Kilogramm Kokain aufgefunden.

Der Angeklagte hat in seiner Vernehmung den Besitz des Kokains eingeräumt, ebenso die Tätlichkeiten zum Nachteil seiner Ehefrau im Januar 2014. Zu den übrigen Tatvorwürfen machte er keine Angaben.

Die umfangreichen Ermittlungen vom Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) und der Staatsanwaltschaft München I zur Herkunft des Kokains erbrachten kein eindeutiges Ergebnis. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist es wahrscheinlich, dass der Angeschuldigte das Rauschgift vor längerer Zeit in dienstlicher Eigenschaft erhalten, es dann aber zu privaten Zwecken für sich behalten hat.

Anhaltspunkte, dass der Beamte als Leiter des für die Rauschgiftbekämpfung zuständigen Kommissariats das Kokain aufgrund mafiöser Kontakte erhalten oder damit Handel getrieben hat, haben die Ermittlungen nicht ergeben.

Für den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren (§29a BtMG), für Vergewaltigung vorliegend Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren (§177 (3) StGB), für gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre (§244 StGB) und für Bedrohung (§241 StGB) sowie vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB) jeweils Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor – aus den einzelnen Taten und Strafen wird beim Abschluss des Verfahrens durch die Richter eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.

Die Anklageschrift umfasst insgesamt 22 Seiten. Seitens der Staatsanwaltschaft wurden 24 Zeugen und Sachverständige benannt.

Die Ermittlungen gegen eine weitere Polizeibeamtin aus Kempten, die im Juni 2014 durch die Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurden, weil vo ihr Spuren an den verfahrensgegenständlichen Betäubungsmitteln aufgefunden wurden, dauern noch an.