Kaufbeuren – Anzeige wegen Missbrauch von Notrufen, Waffengesetz und Einweisung

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Foto: Symbolfoto

Am Donnerstag Nachmittag, 21.08.2014, teilte ein 37-jähriger Mann per Notruf mit, dass bei ihm gerade eingebrochen werde. Der Mann habe beim Nachhausekommen Personen in seiner Wohnung festgestellt. Daraufhin wurde ein Großaufgebot an Streifenwägen zu dessen Wohnung gesandt. Der Mann gab auch vor Ort an, dass sich die Personen noch in seiner Wohnung befänden. Diese war jedoch nach einer Nachschau menschenleer und wies keine Anzeichen für einen Einbruch auf. Den Beamten fiel aber auf, dass der Mitteiler leicht alkoholisiert war und verwirrt schien. Kurze Zeit später wählte er erneut den Notruf in der selben Sache. Eine Nachschau erbrachte wiederum eine menschenleere Wohnung.

Da eine interne Recherche ergab, dass der Mann dies bereits in der Nacht zuvor schon mitgeteilt hatte, wurde nun eine Anzeige wegen des Missbrauchs von Notrufen erstellt.

Kurze Zeit später erfolgte eine Mitteilung, dass der Mann nun mit einem Küchenmesser bewaffnet vor dem Haus steht. Daraufhin wurde der 37-jährige in das Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren eingewiesen. Zudem wird eine Anzeige wegen des Verstoßes gg. das Waffengesetz gefertigt.