Kaufbeuren – Dreister Betrug – 75-jährige Rentnerin telefonisch unter Druck gesetzt

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kriminalpolizei-rücken_poeppel_new-facts-euOpfer eines besonders dreisten Betrugsfalls wurde eine 75-jährige Frau aus dem Ostallgäu.

Diese erhielt am 03.07.2014 einen Anruf, in dem ein vierstelliger Geldbetrag gefordert wurde, damit ihre persönlichen Daten aus einer Werbekartei gelöscht werden. Gleichzeitig wurde im Fall einer Nichtzahlung mit der Staatsanwaltschaft sowie erheblich höheren Kosten gedroht. Nachdem die Frau auf die Forderung nicht einging, erfolgte am folgenden Tag ein erneuter Anruf mit der Forderung 1.000 Euro über einen Barzahlungsservice in die Türkei anzuweisen. Die Frau willigte ein, wurde jedoch von einer Bankangestellten von der Überweisung abgehalten und wegen des Betrugsverdachts an die Polizei verwiesen.

Tatsächlich teilte die Frau den Sachverhalt der Kriminalpolizei Kaufbeuren mit und konfrontierte die Anruferin bei dem nächsten Anruf mit der Anzeigenerstattung. Am 07.07. folgte ein erneuter Anruf, in dem sich ein Mann als Angehöriger der Kriminalpolizei ausgab und die Frau bat, die Überweisung zu tätigen, damit der Täter bei der Geldabhebung festgenommen werden kann. Der erneute Anruf der Betrüger führte zum Erfolg und die 75-Jährige überwies den Betrag. Die Kripo Kaufbeuren hat die Ermittlungen zu diesem Betrugsfall aufgenommen. Gleichwohl ist bereits jetzt davon auszugehen, dass das Geld unwiederbringlich verloren ist.

 

Tipps der Polizei

Immer wieder versuchen Betrüger insbesondere Senioren zu Geldzahlungen zu überreden. Dies erfolgt durch unterschiedliche Maschen wie z.B. Gewinnversprechen, Enkeltrick, Schockanrufe aber auch vereinzelt über die Masche mit der Löschung der persönlichen Daten.

  • Sensibilisieren Sie ältere Angehörige keine unüberlegten Zahlungen ohne Rücksprache mit engen Verwandten zu tätigen.
  • Bei angeblichen Anrufen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft im Zweifelsfall die Nummern verifizieren. Eine telefonische Aufforderung zu einer Geldanweisung um z.B. einen Täter festzunehmen wird seitens dieser Behörden nicht erfolgen.
  • Besondere Vorsicht ist geboten wenn es sich um eine Zahlungsaufforderung ins Ausland handelt oder die Zahlung mittels eines Barzahlungsservice erfolgen soll. Hier lässt sich in der Regel im Nachgang kein Empfänger ermitteln und das Geld ist mit dem Zeitpunkt der Auszahlung verloren.
  • In Deutschland gibt es weder Vorabzahlungen für die Behandlung von akut Verletzten noch Zahlungen zur Verhinderung der Einleitung eines Strafverfahrens (Schockanrufe
  • Bei Bestellungen / Gewinnspielen aus dem Ausland ist höchste Vorsicht geboten wenn auf einmal unerwartete Gebühren eingefordert werden.