Günzburg – Auseinandersetzung in einer Tankstelle führte zu Haftbefehl

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Lkrs. Günzburg/Günzburg + 20.04.2014 + 14-0569

Zu einer folgenschweren Auseinandersetzung kam es am Ostersonntag, 20.04.2014, in der Früh in einer Tankstelle in Günzburg.

festnahme32Gegen 4.30 Uhr hatten drei Männer mit einer anderen Gruppe eine Rauferei in einer Diskothek in der Wilhelm-Maybach-Straße. Zwei der drei Männer im Alter von 35 und 44 Jahren, flüchteten danach in eine naheliegende Tankstelle, woraufhin ein 25-jähriger Kontrahent aus der anderen Gruppe folgte und die beiden anderen körperlich angriff. Es entwickelte sich dann im Verkaufsraum eine Auseinandersetzung, in dessen Verlauf auch Glasflaschen aus dem Regal geworfen wurde. Der 25-Jährige wurde von einer Flasche am Kopf getroffen und erlitt eine Schnittverletzung an der Schläfe. Obwohl der nun am Boden liegende 25-Jährige von einem Kontrahenten getreten wurde, konnte er sich wieder aufrappeln, warf erneut mit Verkaufsartikeln aus der Tankstelle um sich, verließ dann das Gebäude und brach davor zusammen.


Die beiden 35 und 44-Jährigen flüchteten daraufhin, konnten aber kurz darauf von Streifen der Polizei Günzburg auf dem Gelände des Postfrachtzentrums gestellt werden.
Der 25-jährige Verletzte wurde vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht, wo er aber die Behandlung verweigerte. Bei allen drei alkoholisierten Beteiligten wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Da der 25-Jährige sich dagegen wehrte, musste sie bei ihm mit Zwang durchgeführt werden. Die leichten Verletzungen des 44-Jährigen konnten ambulant behandelt werden. Auch der 35-Jährige erlitt Gesichtsverletzungen und wurde deswegen vom Rettungsdienst in Krankenhaus gebracht.

Die Beamten stellten außerdem fest, dass er keinen festen Wohnsitz im Inland besitzt und daneben gegen ihn auch zwei Fahndungsnotierungen bestanden. Daher erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Memmingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen Untersuchungshaftbefehl gegen den 35-Jährigen.
Durch die Flaschenwürfe entstand in der Tankstelle ein Gesamtsachschaden von etwa 3.000 Euro.