Memmingen – Zeugenaussage führt zu Suspendierung eines Polizeibeamten (53)

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Memmingen + 27.03.2014 + 14-0441

Eine gefährliche Körperverletzung, die sich am 25.07.2013 in Memmingen ereignet hatte, ist im Nachgang Auslöser für die Suspendierung eines Polizeibeamten.

polizisten-38An diesem Tag war in einem Lokal in Memmingen ein damals 35-jähriger Besucher eingeschlafen. Als der damals 43-jährige Gastwirt seinen Gast aus dem Lokal verwies, kam es im Freien zu einer Auseinandersetzung zwischen den Beiden, bei welcher der Gast verletzt wurde. Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass dem Gast die Verletzungen mit einem Schlagstock zugefügt worden waren. Dieses Ermittlungsergebnis stand im Gegensatz zu den Aussagen eines 53-jährigen Polizeibeamten der sich privat zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung ebenfalls in dem Lokal aufgehalten hatte und auch Zeuge der späteren Körperverletzung war. Der Beamte hatte behauptet, dass der ihm bekannte Wirt kein Schlagwerkzeug verwendet habe, weshalb gegen den Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingeleitet wurde. Die Ermittlungen gegen den Beamten wurden vom Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) durchgeführt.

Im Rahmen der Gerichtsverhandlung gegen den Wirt, wurde dieser wegen der Verwendung eines Schlagwerkzeuges verurteilt. Zwischenzeitlich wurde durch die Staatsanwaltschaft Memmingen Anklage gegen den Beamten wegen des Vorwurfs der versuchten Strafvereitelung im Amt erhoben. Dem Beamten der Schutzpolizei wurde vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West am Donnerstag, 27.03.2014, das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen.


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