Sonthofen – Verdächtiges Ansprechen von Kindern – Fahndungserfolg der Polizei

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Lkrs. Oberallgäu/Sonthofen + 02.02.2014 + 14-0190

Die Mitteilung an die Polizei, dass ein Mann Mädchen auf dem Schulweg angesprochen hätte, löste eine erfolgreiche Fahndung aus.

kriminalpolizei-rücken poeppel new-facts-euWie der Polizei mitgeteilt worden war, war es vergangene Woche in Sonthofen zu Fällen gekommen, in denen ältere Mädchen / weibliche Jugendliche auf dem Heimweg von der Schule von einem Mann angesprochen worden waren. Dieser täuschte vor eine Autopanne zu haben und sie daher bat sich in den Wagen zu setzen und den Motor zu starten, während er bei geöffneter Motorhaube den Motor überprüft. Mindestens ein Mädchen kam diesem Anliegen nach, wobei es von einem anderen Schulkind fotografiert wurde. Aufgrund von diesem Sachverhalt wurde die relevante Tatörtlichkeit durch zivile Einsatzkräfte observiert um weitere Vorfälle zu verhindern und um die Person bezüglich ihres Verhaltens anzusprechen. Da ein Teilkennzeichen des Fahrzeuges sowie im weiteren Verlauf aufgrund des Fotos Erkenntnisse zum Fahrzeugtyp vorhanden waren, wurde zusätzlich mit der überörtlichen Fahndung nach dem Pkw begonnen.

Tatsächlich konnte am Donnerstagnachmittag eine Streife der Vorarlberger Polizei im Kleinwalsertal ein entsprechendes Fahrzeug antreffen und anhalten. Nachdem der Fahrer aufgefordert worden war, sich zur Polizeiinspektion Oberstdorf zu begeben, stellte sich dort heraus, dass der 47-jährige Skiurlauber aus Niedersachsen tatsächlich die Kinder angesprochen hatte. Der Mann räumte ein, dass dieses Ansprechen, ähnlich wie bei anderen zu seiner Person polizeilich dokumentierten Vorfällen, sexuell motiviert war. Die Ermittlungen der Polizei Sonthofen ergaben, dass es bei diesen Fällen jedoch nie zu tätlichen Übergriffen auf die Mädchen gekommen war. Da aufgrund der Gesamtumstände keine rechtlichen Voraussetzungen für freiheitsentziehende Maßnahmen vorlagen, wurde dem Mann eine tägliche Meldeauflage bis zu seiner zwischenzeitlich erfolgten Abreise auferlegt. Die für den Wohnort des Mannes zuständige Polizeidienststelle wurde über den erneuten Vorfall informiert.