Lkrs. Unterallgäu/Bad Wörishofen/Türkheim + 18.12.2013 + 13-2258
Türkheim – Am Montag, 16.12.2013, erhielt ein 14-jähriger Schüler in den Nachmittagstunden einen sog. „Schockanruf“. Ein russisch sprechender Mann sagte ihm, er sei Rechtsanwalt und seine Mutter habe einen Autounfall gehabt, bei dem jemand schwer verletzt worden sei. Der Anrufer gab weiter an, dass er Bargeld abholen wolle, ansonsten würde die Mutter ins Gefängnis kommen. Schließlich wurde der 14-Jährige angewiesen, im ganzen Haus nach Bargeld zu suchen. Dabei musste er den Telefonhörer neben dem Telefon ablegen. Als der Schüler dem Anrufer mitteilte, dass er nur 200 Euro gefunden habe, kam die angeblich verunfallte Mutter nach Hause. Diese übernahm das „Gespräch“, weshalb der Anrufer schließlich auflegte und sich nicht mehr meldete.
Bad Wörishofen – Eine 79-jährige Frau wurde ebenfalls am Montag Nachmittag Opfer eines Schockanrufs. Auch hier hatte ein russisch sprechender, angeblicher Anwalt mitgeteilt, der Sohn habe bei einem Unfall ein Mädchen schwer verletzt und nun müssten 25.000 Euro bezahlt werden, damit der Sohn nicht ins Gefängnis käme. Die Geschädigte hatte 2.000 Euro zu Hause, die der Anrufer abholen lassen wollte.
Auch hier sollte die Angerufene den Telefonhörer neben ihr Telefon legen und niemandem von der Sache erzählen. Die 79-Jährige rief aber ihre Tochter an, die sofort zu ihr kam. Dies bekam der Anrufer bei einem erneuten Gespräch mit, beendete das Gespräch und meldete sich nicht mehr.
Die Opfer solcher sog. „Schockanrufe“ werden gebeten, sich unmittelbar nach Eingang eines solchen Telefonats mit der zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.