Wasserburg – Kolonnenspringen verursacht Unfall bei dichten Nebel

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Lkrs. Lindau/Wasserburg + 18.12.2013 + 13-2251

12-10-2013 bab-a96 bad-worishofen motorradunfall new-facts-euEinen Verkehrsunfall durch sogenanntes „Kolonnenspringen“ und „zu schnelles Fahren im Nebel“ bearbeitete die Polizei Montag Nacht, 16.12.2013, gegen 22.00 Uhr, im Bereich der B31, Höhe Rickatshofen.
Zu diesem Zeitpunkt herrschte starker Nebel mit Sichweite von unter 50 Metern. Trotzdem überholte der 37-Jährige immer wieder. Bei einem dieser Überholvorgänge geriet dann sein Fahrzeug außer Kontrolle und ins Schleudern. Zunächst kam er nach links aufs Bankett, schleuderte daraufhin wieder zurück gegen die Leitplanke und „spickte’“ mehrfach hin und her, auch gegen einen anderen Pkw, und kam schließlich an der Schutzplanke zum Liegen. Bei dem anderen Pkw wurde die komplette linke Seite mit einem geschätzten Schaden von 5.000 Euro zerstört. Der Pkw des Unfallverursachers blieb mit einem Schaden von ca 10.000 Euro nicht mehr fahrbereit liegen. Der Fahrer gab zudem noch an, gegen das Heck eines vorausfahrenden Lkws gestoßen zu sein. Von diesem Lkw ist allerdings nichts bekannt; es ist sogar fraglich, ob dieser Lkw-Fahrer überhaupt etwas von dem Unfall mitbekommen hat.

Gegen den Verursacher wird eine Anzeige wegen „Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ aufgrund seines grob rücksichtslosen und verkehrswidrigen Überholens erstattet.
Unabhängig von diesem Überholvorgang weist die Polizei Lindau/Bodensee nochmals darauf hin, dass die Geschwindigkeit den Sichtverhältinssen anzupassen ist. Das bedeutet insbesondere, dass die Geschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h betragen darf, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.