Hawangen – Verhältnismäßigkeit der Mittel/Hausrecht – Körperverletzung

-

Print Friendly, PDF & Email

Lkrs. Unterallgäu/Hawangen + 24.08.2013 + 13-1519

polizisten-38Am Samstag, 24.08.2013, gegen 3.15 Uhr, verständigte ein 23-jähriger Kronburger die Polizei in Memmingen, weil er bei einem Festzelt von der dortigen Security geschlagen worden sei. Der junge Mann hatte sich nach ersten Erkenntnissen gewehrt, als er des Festzeltes verwiesen und durch den Sicherheitsdienst nach draußen gebracht werden sollte. Daher wurde er zu Boden gebracht, wobei er bei der hier entstehenden Auseinandersetzung einen Zahn verlor. Vorangegangen war mutmaßlich eine körperliche Auseinandersetzung, welche sich der 23-Jährige zuvor im Festzelt mit einem anderen jungen Mann geliefert hatte. Der 23-Jährige, der eine Atemalkoholkonzentration von 1,84 Promille aufwies, stellte diese jedoch nur als harmloses Gerangel mit einem alten Schulkameraden dar, welcher jedoch nicht mehr vor Ort war. Daher glaubte er sich im Recht, als er der Aufforderung, das Festzelt zu verlassen, nicht nachkommen wollte.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass grundsätzlich jeder Hausrechtsinhaber und damit auch ein Sicherheitsdienst als Beauftragter das Recht hat, Personen ohne Angabe von Gründen des Besitztums zu verweisen.

Der Sachverhalt wird dennoch Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Polizeiinspektion Memmingen wegen Verdachts gegenseitiger Körperverletzungsdelikte und zur rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft Memmingen vorgelegt.