Pfronten – Kripo kann Vergewaltigung nach sieben Tagen klären

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Lkrs. Ostallgäu/Pfronten + 22.08.2013 + 13-1509

Dank aufmerksamen Diskothekenbesuchern und einer Überwachungskamera konnte im Fall einer vergewaltigten 24-Jährigen in Pfronten, Lkrs. Ostallgäu, ein Tatverdächtiger ermittelt werden.

HandschellenDie junge Frau war am Donnerstag, 15.08.2013, in den frühen Morgenstunden, nach einem Diskothekenbesuch nach Hause gegangen. Hierbei bemerkte die Ostallgäuerin, dass ihr in größerer Entfernung eine ihr unbekannte Person folgte. Als sich die 24-Jährige in einem unbebauten Bereich befand, holte der Mann die Frau ein, griff diese an und zerrte sie in eine Wiese. Aufgrund der von dem Mann ausgeübten Gewalt gelang es dem Unbekannten sich dort an seinem Opfer sexuell zu vergehen. Im Anschluss flüchtete der Mann.
Durch die Vernehmung von Gästen der Diskothek in Verbindung mit der vom Opfer abgegebenen Beschreibung des Mannes konnte durch die Kripo Kempten ermittelt werden, dass der Unbekannte bereits in der Lokalität aufgefallen war, da er Frauen auf auffällige Art und Weise beobachtet hatte. Von einem weiteren Besucher wurde zufällig ein Foto mit dem Mann gefertigt, das er der Polizei übergab. Anhand dieses Fotos konnte wiederum über die Aufzeichnung der Überwachungskamera der Diskothek nachvollzogen werden, dass der Mann seinem späteren Opfer beim Verlassen der Diskothek folgte.


Die weiteren Ermittlungen der Polizei führten schließlich zu einem 35-jährigen Osteuropäer, der derzeit als Bauarbeiter auf einer Baustelle tätig ist, und in wenigen Wochen wieder in sein Heimatland zurückkehren wollte. Nachdem der ledige Mann von der Kriminalpolizei mit dem Tatvorwurf konfrontiert worden war, räumte er den Überfall auf die Frau ein. Bei einer Durchsuchung der von ihm genutzten Räumlichkeit wurde zudem die bei der Tat getragene Bekleidung aufgefunden und sichergestellt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten wurde der Festgenommene am Donnerstag, 22.08.2013, – also eine Woche nach der Tat – dem Haftrichter am Amtsgericht Kempten vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts eines Verbrechens gem. §177 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung).

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