Wettenhausen – Pkw verkeilt sich nach Absturz in der Fußgängerunterführung

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Lkrs. Günzburg/Wettenhausen + 07.04.2013 + 13-0627

feuerwehren nachtAm Sonntag, 07.04.2013, gegen 3.00 Uhr, befuhr ein 32-jähriger Pkw-Fahrer die Kreisstraße GZ 17 von Goldbach kommend in Richtung Wettenhausen, Lkrs. Günzburg. Im Kreisverkehr kam er infolge nicht angepasster Geschwindigkeit und Alkoholbeeinflussung nach rechts von der Fahrbahn ab, durchbrach die dortige Leitplanke und stürzte in Richtung der tiefer gelegenen Fußgängerunterführung. Hier durchbrach der Pkw noch deren Geländer, so dass sich der Pkw schließlich zwischen den Mauern der Fußgängerunterführung verkeilte und dort quer zum Stehen kam.
Eigenen Angaben zufolge machte sich der Fahrer anschließend zu Fuß auf in Richtung Jettingen, wo er am Kreisverkehr mehreren Pkw-Insassen auffiel. Diese nahmen ihn mit zurück zur Unfallstelle und verständigten die Integrierte Leitstelle Donau-Iller über Notruf 112, da der Fahrer Verletzungen aufwies. Er hatte sich bei dem Verkehrsunfall Schürfwunden und Prellungen zugezogen. Aufgrund der Verletzungen wurde er mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht.

Der Pkw musste von einem Abschleppunternehmen mit dem Kran geborgen werden. An ihm entstand wirtschaftlicher Totalschaden von ca. 2.000 Euro. Die Leitplanke und das Geländer der Fußgängerunterführung wurde auf einer Länge von ca. 10 m total beschädigt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich nach polizeilicher Schätzung auf ca. 6.000 Euro.
Die Feuerwehr Wettenhausen unterstützte die Polizei durch Ausleuchten der Unfallstelle.
Da beim Unfallverursacher bei der Unfallaufnahme deutlicher Alkoholgeruch festgestellt wurde und ein freiwilliger Alkoholtest den Verdacht auf Alkoholbeeinflussung bestätigte, wurde die Entnahme einer Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt.
Er muss sich jetzt wegen Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verantworten.