Markt Rettenbach – SOKO „ÖLFLECK“ setzt auf Mobilfunkdaten

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Lkrs. Unterallgäu/Markt Rettenbach + 06.12.2012 + 12-2869

Polizei-EZ2Die Anzahl der Probanten für die DNA-Reihenuntersuchung im Fall des Tötungsdelikts Ölfleck hat inzwischen 450 Personen erreicht. Die Maßnahmen werden fortgesetzt.

Am frühen Abend des 17.04.2011 ereignete sich auf der Staatsstraße 2013 zwischen Markt Rettenbach und Ottobeuren ein schwerer Verkehrsunfall. Ein damals 37-jähriger Motorradfahrer war auf eine Ölspur geraten und tödlich verunglückt. Die Ermittlungen ergaben, dass die Öllachen auf der Fahrbahn mittels grüner Weinflaschen bzw. klarer Sektflaschen vorsätzlich ausgebracht wurden und es sich um gebrauchtes Motoröl handelte.

Im Rahmen der Untersuchung der Spurenträger konnte durch das Bayerische Landeskriminalamt an mehreren Flaschenbruchstücken eine identische DNA Spur gesichert werden. Das aufgefundene DNA Muster weist so viele individualcharakteristische Merkmale auf, dass rechnerisch nur eine von 12 Milliarden männlichen Personen ein derartiges Muster aufweisen kann. Da der bereits durchgeführte Abgleich der aufgefundenen DNA Muster mit der DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt Wiesbaden keine Übereinstimmung ergeben hat, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen durch das Amtsgericht Memmingen die Durchführung einer DNA Reihenuntersuchung angeordnet.

Da die in der Vergangenheit durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen nicht zur Ermittlung des oder der Täter geführt haben findet derzeit aufgrund eines richterlichen Beschlusses eine DNA-Reihenuntersuchung bei mehreren hundert Männern aus der Region statt. Zwischenzeitlich wurden bereits rund 450 Personen bezüglich der freiwilligen Abgabe einer Speichelprobe durch die Beamten der Ermittlungsgruppe Ölfleck kontaktiert. Zur Freude der Ermittler findet diese Maßnahme große Unterstützung in den Reihen der Bevölkerung, so dass bis heute alle Personen freiwillig eine entsprechende Probe abgegeben haben. Die bisherige Auswertung von knapp der Hälfte der abgegebenen Proben durch das Bayerische Landeskriminalamt verlief negativ.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verursacher der an den sichergestellten Scherben aufgefundenen DNA-Spuren noch nicht um die Abgabe einer Speichelprobe gebeten worden ist, wird in den nächsten Tagen ein weiterer Personenkreis überprüft werden. Für diesen Schritt werden unter anderem die Mobilfunkdaten herangezogen die im unmittelbaren Nachgang zu der Tat im relevanten Bereich erhoben worden sind. In diesem Zusammenhang könnten erneut mehrere hundert Personen um eine freiwillige Abgabe einer Speichelprobe gebeten werden.
Die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe ist ein wesentlicher Beitrag jedes einzelnen Probanden zur Klärung eines heimtückisch begangenen Tötungsdelikts, das unter Umständen nur ein Zufallsopfer getroffen hat und das innerhalb der Familie für großes Leid sorgt. Die abgegebenen Speichelproben werden ausschließlich mit dem im Zusammenhang mit der Ölspur sichergestellten DNA Muster abgeglichen. Ein Abgleich in der DNA-Analyse Datei findet nicht statt und eine Speicherung in dieser Datei ist gesetzlich untersagt. Die untersuchten Proben und daraus gewonnenen DNA Muster werden unverzüglich vernichtet, sobald sie für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind. Die von der Maßnahme betroffenen Personen werden als unbeteiligte und unschuldige Personen behandelt.

Hinweise aufgrund denkbarer Tatmotive erbeten

Um die Erfolgsaussicht des DNA-Reihenabgleichs zu erhöhen, bittet die Kriminalpolizei in Kempten zudem um Hinweise auf Personen auf die einer der nachfolgenden Punkte zutrifft, die in Zusammenarbeit mit den Spezialisten von der operativen Fallanalyse des Polizeipräsidiums München als denkbare Motive erarbeitet worden sind:
Sind ihnen Personen bekannt, denen Motorradfahrer lästig sind? Hierbei könnten zum Beispiel der als störend empfundene Motorradlärm, eine erlebte Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder andere Gründe als Motiv für die Ablehnung denkbar sein.

  • Können Sie der Polizei Personen nennen, welche negative Erlebnisse mit Motorradfahrern hatten? Denkbare Motive wären insbesondere selbst erlebte Verkehrsunfälle oder Unfälle im Bekanntenkreis die sich unter Beteiligung von Motorradfahrern ereignet haben.
  • Sind ihnen Personen bekannt, die sich in der Vergangenheit vergeblich um die Aufnahme in einen Motorradclub bemüht haben bzw. zwangsweise einen Motorradclub verlassen mussten?
  • Können Sie der Polizei Personen nennen die aufgrund einer der vorgenannten oder anderweitiger Motive eine Abneigung gegen Motorradfahrer haben und Aussagen getroffen haben die in Richtung einer Selbstjustiz interpretiert werden können?

Ziel dieser Bitte ist es Hinweise auf Personen zu erhalten die über ein mögliches Tatmotiv verfügen. Benannte Personen können durch einen DNA-Abgleich bezüglich einer Beteiligung an der Tat überprüft und ausgeschlossen werden. Mitteilungen nimmt die Kriminalpolizeiinspektion Kempten unter der 0831/9909-0 entgegen. Für Hinweise die zur Klärung der Tat führen besteht eine Auslobung von 50.000 Euro.

Hinweis zur Auslobung

Das Bayer. Landeskriminalamt hat von der Gesamtsumme von 50.000 Euro insgesamt 5.000 Euro ausgelobt. Eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro wurde von einem Privatmann aus dem Allgäu ausgelobt, die anderen 42.000 Euro von einem Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen. Die Belohnung der Polizei kann nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt werden. Für die Vergabe der Belohnung in Höhe von 45.000 Euro zeichnen ausschließlich die auslobenden Privatpersonen verantwortlich.