Memmingen – Schreckwaffe aus Waffentresor entwendet

-

Print Friendly, PDF & Email

Memmingen/Lkrs. Unterallgäu + 05.12.2012 + 12-2859

images-6Aufgrund der Mitteilung einer Mutter konnten am Dienstag, 04.12.2012, bei zwei Schülern eine zuvor entwendete Schreckschusswaffe sowie Munition sichergestellt werden.

Am Montag Nachmittag wandte sich die Mutter an die Polizeiinspektion Memmingen, nachdem sie erfahren hatte, dass Ihr 13-jähriger Sohn von einem Mitschüler eine Patrone geschenkt bekommen hatte. Eine Überprüfung der Patrone ergab, dass es sich um eine 9 mm Patrone für scharfe Schusswaffen handelte. Die im weiteren Verlauf durchgeführten Befragungen der beiden Schüler zur Herkunft der Patrone führte die Polizei schließlich auf die Spur zweier weiterer Schüler, die bereits in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2012 eine Schachtel mit Munition sowie eine Schusswaffe mit sich geführt hatten und diese anderen Kindern gezeigt hatten.


Am Dienstag Vormittag konnte die Identität des damaligen Waffenbesitzers ermittelt werden. Die Allgäuer Schule, an welcher dieser Schüler unterrichtet wird, wurde umgehend verständigt. Seitens der Schule wurde der Schüler im unmittelbaren Anschluss aus dem Unterricht genommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen erging ein Durchsuchungsbeschluss für die (elterliche) Wohnung des 13 Jährigen. Im Rahmen der Durchsuchung konnte im Zimmer des Jungen eine Schreckschusswaffe aufgefunden und sichergestellt werden. Nachdem im Anschluss die Identität des Besitzers der Munition erfragt worden war, konnten bei diesem 14-jährigen Schüler 28 Patronen sichergestellt werden. Der Verbleib von ca. 10 fehlenden Patronen ist noch nicht geklärt.

Die Ermittlungen zur Herkunft der sichergestellten Gegenstände ergaben, dass der strafunmündige 13-Jährige, bei dem die Schreckschusswaffe gefunden worden war, vor mehreren Wochen zu Besuch bei einer Freundin war, deren Vater Jäger ist. Nach bisherigen Erkenntnissen gelangte er hierbei an den Schlüssel für den Waffentresor und entwendete die Schusswaffe sowie eine Schachtel mit Munition. Dass die Gegenstände bereits seit über einem Monat fehlten, war von dem 45-jährigen Jäger noch nicht bemerkt worden.
Aufgrund des Sachverhalts wurde das Landratsamt Unterallgäu als zuständige Waffenbehörde verständigt. Eine Überprüfung der Verwahrung der Waffen und der Munition bei dem Mann am Mittwochvormittag ergab, dass die erlaubnispflichtigen Waffen ordnungsgemäß in einem Waffenschrank untergebracht waren, jedoch nicht die erforderlichen Vorkehrungen getroffen wurden, um den Zugang zum Waffenschrank zu verhindern. Das Landratsamt wird daher ein Bußgeldverfahren einleiten und den Widerruf der Waffenbesitzkarte prüfen.
Die bisherigen Ermittlungen haben bei keinem der beteiligten Schüler einen Zusammenhang mit Drohungen gegen Dritte ergeben, so dass derzeit von einem Eigentumsdelikt und Verstößen gegen das Waffengesetz auszugehen ist. Da die Schreckschusswaffe nicht zum Verschießen der Munition geeignet ist, bestand keine unmittelbare Gefahr für andere Personen.