Kaufbeuren – Vorgetäuschter Raub mit Folgen

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Lkrs. Ostallgäu/Kaufbeuren + 07.11.2012 + 12-2626

images-6Reinen Tisch machte jetzt ein 35-jähriger Mann aus dem Ostallgäu bei der Kriminalpolizei Kaufbeuren, der am 28.05.2012 einen angeblichen Raubüberfall bei der Polizei in Kaufbeuren angezeigt hatte.

In den späten Abendstunden hatte der Mann damals mitgeteilt, dass er in einem Waldgebiet von drei Männern überfallen worden sei. Die unbekannten Täter hätten seinen Rucksack mit Inhalt im Gesamtwert von 4.500 Euro geraubt. Die anschließende Tatortbereichsfahndung wurde durch Polizeikräfte der umliegenden Dienststellen und durch einen Polizeihubschrauber unterstützt.


Bei der Bearbeitung des Falles entstanden bei den Beamten der Kripo Kaufbeuren am geschilderten Tathergang erhebliche Zweifel, die sich im Laufe der weiteren Ermittlungen noch verdichteten. Zur Klärung von Widersprüchen wurde der Anzeigeerstatter als Zeuge zur Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft in Kempten vorgeladen. Da der angebliche Geschädigte seine Aussage zu wesentlichen Fakten verweigerte, wurde vom Staatsanwalt ein Ordnungsgeld verhängt, das den Betroffenen nicht beeindruckte. Es folgte eine Vorführung beim Haftrichter zur Verhängung einer Beugehaft. Diese umging er, indem er Angaben vor dem Haftrichter machte. Im Rahmen von dieser Vorführung wurde der angebliche Geschädigte von dem Haftrichter bezüglich seiner Aussagen vereidigt, worauf der 35-Jährige seine Angaben ohne Zögern per Eid beschwor. Die Folge dieses Schwures war ein Antrag des Staatsanwalts auf Erlass eines Haftbefehles wegen Meineids und Strafvereitelung. Dies bewirkte einen Sinneswandel beim nunmehr Beschuldigten und er räumte vor dem Richter ein, dass es diesen Raubüberfall nie gegeben hatte.
Da der Haftgrund der Verdunklungsgefahr entfallen war, wurde der Beschuldigte vom Richter nach Hause entlassen. In seiner Beschuldigtenvernehmung bei der Kripo in Kaufbeuren räumte dieser schließlich ein, dass ihm der Rucksack während einer Rundreise in Amerika im Frühjahr 2012 gestohlen worden war, dieser Diebstahl u.a. wegen des Tatorts im Ausland aber nicht von der Versicherung ersetzt worden wäre. Die Anzeige wegen Raubes wurde nur erstattet, um von der Versicherung den Schaden jetzt ersetzt zu bekommen.
Außer dem Vorwurf des Meineids werden gegen den Mann weitere Strafanzeigen wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat sowie wegen Betrugs an Versicherungen erstattet. Da es bei der Fahndung zur vorläufigen Festnahme einer anderen Person kam, kommt noch eine Anzeige wegen mittelbarer Freiheitsberaubung dazu. Die Ermittlungen der Kripo Kaufbeuren dauern noch an. Zudem werden dem Mann voraussichtlich die Kosten für die verursachten polizeilichen Maßnahmen, darunter der Hubschraubereinsatz, in Rechnung gestellt werden.