Markt Rettenbach – Ermittler haben DNA-Spur nach tödlichem Motorradunfall

-

Print Friendly, PDF & Email

Lkrs. Unterallgäu/Markt Rettenbach + 02.11.2012 + 12-2582

Rund 1 1/2 Jahre nach einem tödlichen Verkehrsunfall, der sich aufgrund einer vorsätzlich gelegten Ölspur auf der Fahrbahn ereignet hatte, rückt eine DNA Spur in den Fokus der Ermittlungen.

motorradunfall27Am frühen Abend des 17.04.2011 ereignete sich auf der Staatsstraße 2013 zwischen Markt Rettenbach und Ottobeuren ein schwerer Verkehrsunfall. Ein damals 37-jähriger Motorradfahrer war auf eine Ölspur geraten und hatte hierdurch die Kontrolle über sein Kraftrad verloren. Im weiteren Verlauf prallte der Mann gegen einen entgegenkommenden Pkw, der von einer damals 60-jährigen Frau gesteuert wurde. Bei dem Unfall erlitt der Mann so schwere Verletzungen, dass er trotz der Bemühungen von Ersthelfern und des alarmierten Rettungsdienstes verstarb. Der Familienvater hinterließ eine Frau und zwei Kinder.
Bereits im Rahmen der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der unfallursächliche Ölfleck mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht fahrlässig verursacht worden ist, sondern durch eine vorsätzliche Aufbringung entstanden sein dürfte. Noch am Sonntagabend und am folgenden Montagvormittag wurden in der Region unter anderem mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers insgesamt 10 Ölflecken, davon drei im Bereich der Unfallstelle, auf verschiedenen Straßen aufgefunden. Die Spurensicherung vor Ort, die aufgrund des ungewöhnlichen Falles mit Unterstützung der Kriminalpolizei erfolgte, ergab, dass das Öl von auf der Fahrbahn zerplatzten Glasflaschen stammte.


Aufgrund der Sachlage wurde der Unfall seitens der Staatsanwaltschaft Memmingen als vorsätzliches Tötungsdelikt eingestuft. Die Ermittlungen der zunächst bei der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen angesiedelten Ermittlungsgruppe „Ölfleck“ sowie die Untersuchungen der gesicherten Spuren beim Bayerischen Landeskriminalamt ergaben, dass die Öllachen auf den Fahrbahnen mittels grüner Weinflaschen bzw. klarer Sektflaschen ausgebracht wurden und es sich um gebrauchtes Motoröl handelt. Die Spur der Weinflaschen konnte bis zu einem Massenabfüller verfolgt werden, der Discountmärkte beliefert.
Die weiteren Maßnahmen, darunter eine Ausstrahlung des Falles am 24.08.2011 bei Aktenzeichen XY, eine Auslobung von 50.000 Euro (darunter insgesamt 45.000 Euro durch zwei Privatpersonen), die Überprüfung von Haltern einer bestimmten Fahrzeugmarke und Fahrzeugtyps, sowie die Abarbeitung von ca. 250 Hinweisen führten bisher nicht zur Ermittlung des oder der Täter.
Im Rahmen der Untersuchung der Spurenträger konnte durch das Bayerische Landeskriminalamt an mehreren Flaschenbruchstücken eine identische DNA Spur gesichert werden. Das aufgefundene DNA Muster weist so viele individualcharakteristische Merkmale auf, dass rechnerisch nur eine von 12 Milliarden Personen ein derartiges Muster aufweisen kann. Da der bereits durchgeführte Abgleich der aufgefundenen DNA Muster mit der DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt Wiesbaden keine Übereinstimmung ergeben hat, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen durch das Amtsgericht Memmingen die Durchführung einer DNA Reihenuntersuchung angeordnet.
Wegen des zu absolvierenden Ermittlungsaufwandes wurde die weitere Sachbearbeitung der Kriminalpolizeiinspektion Kempten übertragen. Mit einem Personalansatz von insgesamt 14 Beamten und Beamtinnen werden in einem ersten Schritt mehrere hundert Personen gebeten, freiwillig eine Speichelprobe abzugeben. Hierbei handelt es sich um Personen, auf die bestimmte Prüfungsmerkmale zutreffen und die durch den Abgleich als Täter ausgeschieden werden sollen.
Die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe ist ein wesentlicher Beitrag jedes einzelnen Probanden zur Klärung eines heimtückisch begangenen Tötungsdelikts, das unter Umständen nur ein Zufallsopfer getroffen hat und das innerhalb der Familie für großes Leid sorgt.
Die abgegebenen Speichelproben werden ausschließlich mit dem im Zusammenhang mit der Ölspur sichergestellten DNA Muster abgeglichen. Ein Abgleich in der DNA-Analyse Datei findet nicht statt und eine Speicherung in dieser Datei ist gesetzlich untersagt. Die untersuchten Proben und daraus gewonnenen DNA Muster werden unverzüglich vernichtet, sobald sie für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind. Die von der Maßnahme betroffenen Personen werden als unbeteiligte und unschuldige Personen behandelt.
Die Kriminalpolizeiinspektion Kempten bittet weiterhin um Hinweise die zur Klärung des Falles dienen können. Mögliche Zeugen werden gebeten sich unter der Telefon 0831/9909-0 zu melden.