Ulm – Haftbefehl gegen 38-jährige Mutter ergangen – Neunjähriger tot

-

Print Friendly, PDF & Email

Ulm/Donau + 11.10.2012 + 12-2397

Im Zusammenhang mit dem Tod eines neunjährigen Buben in der Nacht zum Mittwoch, 10.10.2012, ist jetzt Haftbefehl gegen die Mutter ergangen. Das teilen Staatsanwaltschaft und Polizei in Ulm mit.

polizist-76Nach der Festnahme der Frau hat die Staatsanwaltschaft noch am Mittwoch beim zuständigen Richter am Amtsgericht Ulm einen Haftbefehl wegen Mordes beantragt. Am Mittwoch Nnachmittag, 10.10.2012, wurde die Beschuldigte dem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ. Die 38-Jährige wurde in ein Justizvollzugs-Krankenhaus eingeliefert. Wie berichtet, hatte die Mutter versucht, sich nach der Tötung ihres Kindes selbst das Leben zu nehmen.

Mittlerweile liegt das Ergebnis der Obduktion vor, die noch am Mittwoch an der Leiche des Buben durchgeführt wurde. Nach diesem Ergebnis ist der Tod durch Ertrinken eingetreten. Dies deckt sich mit den Angaben der 38-Jährigen gegenüber den Ermittlungsbehörden. Demnach hat die Frau ihr Kind in der Badewanne ertränkt und anschließend im Bett aufgebahrt. Dort fanden Polizeibeamte am frühen Mittwoch den Leichnam.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei laufen derzeit auf Hochtouren. Derzeit sind die Beamten dabei, sowohl in der Familie als auch im Bekanntenkreis und im sonstigen Umfeld Vernehmungen und Befragungen durchzuführen. Dabei soll auch ein mögliches Motiv für die Tat festgestellt werden. Dies lässt sich bislang allenfalls in der finanziellen Situation der alleinerziehenden Frau vermuten.

Wie bereits am Mittwoch berichtet, hatte die 38-Jährige selbst am frühen Mittwoch die Polizei verständigt. Über Telefon teilte sie mit, dass sie ihr Kind getötet hat. Eine Polizeistreife nahm die Frau kurz darauf in der Wohnung fest. Den toten Buben hatten die Polizeibeamten zuvor im Bett gefunden. Aufgrund ihrer Verletzungen wurde die Festgenommene noch am Tatort von einem Notarzt behandelt. Diese Verletzungen hatte sie sich selbst beigebracht.