A8-Laupheim – Mangelnde Ladungssicherung bei Gefahrguttransport

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A8 – Laupheim + 13.08.2012 + 12-1961

gefahrguttransportMontag, 13.08.2012, in den frühen Vormittagsstunden, kontrollierte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage der BAB A8 bei Leipheim einen in Richtung München fahrenden Lkw mit deutscher Zulassung aus dem Raum Ulm.

Den Beamten fiel das Fahrzeug zunächst durch die fehlerhaft angebrachte Kennzeichnung in Form verdrehter Warntafeln (orangfarbene Warntafeln) auf. Bei der näheren Überprüfung wurde auf der Ladefläche eine Palette entdeckt, auf welcher ursprünglich Gefahrgut – bestehend aus mit ätzender Flüssigkeit befüllten Kanistern – gestanden war. Die Kanister lagen wegen mangelnder Ladungssicherung zum Teil lose auf der Ladefläche umher. Weiterhin fehlten bei der Gefahrgutschutzausrüstung für das Fahrpersonal unvollständig. Zu guter Letzt führte der 47-jährige türkische Lkw-Lenker die Fahrerkarte (notwendig zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten) nicht mit. Nicht nur der Fahrer, sondern auch die verantwortlichen Verlader und Beförderer müssen nun mit Bußgeldbescheiden im höheren dreistelligen Bereich rechnen.



Die Weiterfahrt wurde bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung, der richtigen Kennzeichnung des Transportes und bis zur Organisation der notwendigen Fahrerkarte unterbunden.