Memmingen – 0,3 Promille reichen aus

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Memmingen + 07.08.2012 + 12-1917

AlkoholtestAm frühen Dienstag Abend, 07.08.2012, befuhr ein Pkw-Fahrer die Buxacher Straße in Memmingen stadtauswärts und wollte nach links in die Braunstraße abbiegen. Als er an der Einmündung verkehrsbedingt anhalten musste, erkannte dies der hinter ihm fahrende 44-jährige Rollerfahrer zu spät und fuhr auf den Pkw auf. Hierdurch zog er sich eine leichte Knieverletzung zu. Ein Alkotest ergab eine leichte Alkoholisierung des Rollerfahrers im unteren Grenzbereich, also knapp über 0,3 Promille, was zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Gefährdung des Straßenverkehrs führte. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits die Aufnahme geringer Alkoholmengen beim Vorliegen alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder, wie im vorliegenden Fall, die Beteiligung an einem Verkehrsunfall strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


Dies gilt im Übrigen auch beim Führen von Fahrrädern, bei welchen der Grenzbereich zur relativen Fahruntüchtigkeit ebenfalls bei 0,3 Promille beginnt.