Biberach – betrug mit Abmahnmails – Polizei warnt

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Lkrs. Biberach | 21.03.2012 | 12-0639

polizist-76Mehrere Betroffene haben sich im Landkreis Biberach in den vergangenen Tagen bei der Polizei gemeldet und Anzeige wegen Verdachts auf Betrug erstattet. Alle erhielten ein ähnliches email einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei aus München mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. In dem Schreiben wird behauptet, man habe urheberrechtlich geschützte Daten, wie Filme oder Musik aus dem Internet heruntergeladen, weshalb jetzt eine Forderung von meist zirka 150 Euro geltend gemacht werde.

Die Betrugsmasche ist nicht neu und bei der Polizei bekannt. Im vorliegenden Fall wird bereits wegen Betrugs ermittelt.

Tipp:

Die Polizei empfiehlt beim Empfang von Abmahnungen dieser Art zunächst  zu prüfen, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß, eventuell auch begangen durch Kinder vorliegen könnte. Eine Recherche im Internet nach dem Absender kann dabei helfen, kriminelle Vorgehensweisen zu entdecken. Ungeprüft sollte niemals Geld überwiesen werden. Beim geringsten Zweifel sollten sich Betroffene an ihre Polizei oder andere Beratungsstellen wenden.