Mindelheim – Ehrlicher Finder bringt Geld zur Polizei

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Lkrs. Unterallgäu/Mindelheim | 22.01.2012 | 12-0184

Am frühen Sonntagnachmittag, 22.01.2012, wurde ein Bürger aus Mindelheim bei der Polizeiinspektion Mindelheim vorstellig und teilte mit, dass er Bargeld im Geldausgabeautomaten einer Bank in der Maximilianstraße, Mindelheim, gefunden habe. Der „Verlierer“ hatte offensichtlich Geld an dem  Automaten abgehoben, dieses jedoch im Schacht liegen gelassen. Der ehrliche Finder nahm das Geld, stolze 150 Euro, an sich und gab es umgehend bei der Polizei ab. Über die gespeicherten Kundendaten konnte mit Hilfe der Bank der „Verlierer“ ausfindig gemacht werden. Das Geld wurde ihm mittlerweile wieder ausgehändigt.
Der Finder hat gemäß der gesetzlichen Grundlage (BGB) einen Anspruch auf  Finderlohn. Die Höhe des gesetzlichen Finderlohns beträgt in diesem Fall 5 %. Der Finderlohn kann aber nach billigendem Ermessen des Geschädigten auch aufgestockt werden.