Augsburg – Festnahme trotz falscher Personalien

-

Print Friendly, PDF & Email

Lindau/Augsburg | 17.01.2012 | 12-0130

INPOL-Abfrage imgEin 42-jähriger Geschäftsmann von der Schwäbischen Alb wollte am Dienstag, 17.01.2012, zwei Beamte der Lindauer Schleierfahndung täuschen. Der Mann befand sich am Dienstag in einem Zug von München nach Augsburg und wurde dort in seinem Abteil überprüft. Auf Befragen gab er hierbei falsche Personalien an und zeigte sich ausweislos. Hiermit gaben sich die Fahnder aber nicht zufrieden und sondierten das Umfeld des deutschen Geschäftsreisenden. Auf die Frage nach Reisegepäck wurde dies verneint, obwohl im Reiseabteil noch eine weitere nicht zuzuordnende Tasche verstaut war. Wie dann die weitere Kontrolle ergab, war der Grund für die falsche Namensangabe und der Geheimniskrämerei recht einfach. Gegen den Mann bestand ein Untersuchungshaftbefehl. Dies wurde durch die Folgedurchsuchung bemerkt – hierbei wurden nicht nur die richtigen Personalien festgestellt sondern in der „herrenlosen Tasche“  konnten die fehlenden Reisedokumente aufgefunden werden.

Als man den Gefangenen zur weiteren Sachbearbeitung zur nächsten Polizeidienststelle brachte, staunten die Einsatzkräfte nicht schlecht, als der Drucker zehn Seiten benötigte, um den Haftbefehl auszudrucken.  Der Geschäftsmann hatte wegen ausstehender Abgaben und Vorenthalten von Arbeitsentgelt einen Schaden von derzeit 322.000 Euro verursacht. Neben der Anzeige wegen falscher Namensangabe  wird der Unternehmer  in der Justizvollzugsanstalt auch noch genügend Zeit finden, um über den von ihm verursachten Schaden nachzudenken.