Kundendaten am Geldautomat „abgegriffen“ – Polizei warnt vor Skimming-Attacken

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Lkr. Ostallgäu/Lkr. Oberallgäu | 10.11.2011 | 11-1366

 

Kopfschüttelnd hielten in den vergangenen Wochen einige Bankkunden aus dem Ost- sowie Oberallgäu ihre Kontoauszüge in den Händen und konnten sich beim besten Willen nicht erklären, wie die Abbuchungen von teils hohen Beträgen aus dem Ausland zustande gekommen waren.

Ihr weiterer Weg führte sie zu ihrer Bank oder zur Polizei. Für beiden Stellen war die Antwort klar: Skimming!

Skimming bedeutet im Wortsinn „Abschöpfen“. Kriminalistisch versteht man darunter eine Methode, illegal elektronische Daten von Zahlungskarten (Girocard und Kreditkarte) auszuspähen.

Mit den erlangten Daten werden Kopien von Geldkarten gefertigt, mit denen die Täter im Ausland unberechtigt Konten in Deutschland plündern.

Für die geschädigten Bankkunden stellte sich die Frage:

„Wie sind die Unbekannten in den Besitz meiner Daten gekommen?“

Dazu die Antwort:

Die Täter manipulieren den Karteneinschubschacht von Geldautomaten. Da die von den Straftätern angebrachten Kartenleser optisch dem Modell des Automaten angepasst sind, ist ein Erkennen nur schwer möglich.

Da die eingeschobene Bankkarte durch das illegale Lesegerät zum regulären Kartenleser weitertransportiert wird, ist die Geldabhebung möglich, ohne dass etwas Auffälliges festzustellen ist.

Auch beim Abgreifen der PIN sind die Täter äußerst kreativ. Im Regelfall wird das Eintippen der Nummer von einer versteckt verbauten Kamera oder einem Foto-Handy aufgezeichnet. Die Orte, an denen die Kamera verbaut sein kann, sind mannigfaltig (z. B. Verblendung oberhalb des Geldautomaten, manipulierter Prospekthalter oder Rauchmelderattrappe).

Auch täuschend echt aussehende Tastatur-Attrappen oder Kartenlesegeräte mit integrierter Kamera wurden bereits verwendet.

Um Bankkunden die beschriebenen Unannehmlichkeiten zu ersparen und weitere „Skimming-Attacken“ zu verhindern, rät die Polizei folgendes:

  • Achten Sie bitte vor der Benutzung des Geldautomaten auf Auffälligkeiten am Gerät bzw. in unmittelbarer Umgebung
  • Nutzen Sie den Geldautomaten auf keinen Fall, soweit Ihnen etwas ungewöhnlich erscheint (z. B. Kleber rund um den Kartenschlitz, abstehende und lockere Teile, ungewöhnliche Leisten oder Verblendungen). Informieren Sie in diesem Fall sofort die Polizei! Lassen Sie den Geldautomaten bis zum Eintreffen der Polizei unverändert, so dass mögliche Spuren gesichert werden können.
  • Seien sie grundsätzlich sorgsam im Umgang mit Ihrer Kundenkarte und Ihrer PIN.
  • Achten Sie bitte insbesondere darauf, dass die Eingabe Ihrer PIN nicht von unberechtigten Personen beobachtet werden kann. Sorgen Sie in diesem Zusammenhang für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Kunden.
  • Decken Sie bitte bei der PIN-Eingabe das Tastenfeld mit der anderen Hand oder einem Gegenstand als Sichtschutz vollständig ab. Dadurch wird das „Ausspähen“ zumindest erschwert.
  • Teilen Sie verdächtige Wahrnehmungen, die Sie im Zusammenhang mit einem möglichen „Ausspähen“ bei Banken und Geldautomaten machen, umgehend der Polizei unter Tel. 110 mit

Wenn es möglicherweise bereits zu einem Ausspähen Ihrer Kartendaten gekommen ist:

  • Beim Verdacht der Ausspähung Ihrer Kartendaten lassen Sie bitte umgehend die Karte über Ihr Kreditinstitut oder über den bundesweiten Sperrnotruf (116 116) sperren und erstatten Sie Anzeige bei Ihrer Polizei
  • Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Kontoauszüge und wenden Sie sich bitte bei Auffälligkeiten sofort an Ihre Bank.